Solothurner Staatssteuer ist künftig in drei Raten fällig
Heute werden die direkten Staatssteuern der natürlichen Personen am 31. Juli der laufenden Steuerperiode zur Zahlung fällig. Mit dem Projekt «freiwilliger Einheitsbezug» bezieht der Kanton Solothurn künftig für 18 Einwohner- und 30 Kirchgemeinden zusammen mit der Staatssteuer auch jeweils deren Gemeindesteuer. In diesen 18 Gemeinden müsste ohne die Änderung am 31. Juli gleich die Gesamtsumme überwiesen werden. Für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wäre dies gemäss Kanton «problematisch». Die gesamten Staats- und Gemeindesteuern könnten schnell einen Monatslohn oder mehrere Monatslöhne übersteigen.
Finanzengpass verhindern
«Eine gleichzeitige Bezahlung ist oftmals nicht möglich, insbesondere bei knappen finanziellen Verhältnissen», schrieb das Steueramt. Problematisch wäre es auch für die Gemeinden. Die meisten von ihnen würden einen Vorbezug in mehreren Raten kennen. Ohne Änderung würde sich die Fälligkeit der ersten Gemeinderate um mehrere Monate nach hinten verschieben, hiess es in der Medienmitteilung. Den Gemeinden mit Einheitsbezug entstünde dadurch eine Liquiditätslücke zwischen der ersten Ratenzahlung und dem 31. Juli. Diese Lücke müssten Gemeinden mitunter durch Aufnahme von Fremdkapital überbrücken.
Für alle Steuerzahlenden sind die Staatssteuern also künftig in drei Raten fällig. Wer nicht in einer dieser 18 Gemeinden mit Einheitsbezug lebt, kann die Steuer seiner Wohngemeinde per 31. Juli bezahlen. Die direkte Bundessteuer muss weiterhin bis am 31. März bezahlt sein.
(sda/dwy)
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