Prozess

Staatsanwaltschaft fordert 6 Jahre Haft für Feuerteufel von Egerkingen

22.02.2024, 21:22 Uhr
· Online seit 22.02.2024, 19:50 Uhr
Das Amtsgericht Thal-Gäu hat heute den Prozess gegen den mutmasslichen Brandstifter eines Holzlagers in Egerkingen eingeleitet. Der 42-jährige Italiener muss sich für insgesamt 53 neue Delikte verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert 6 Jahre Haft mit anschliessendem Landesverweis – gestützt auf Zeugenaussagen und DNA-Spuren.

Quelle: Tele M1

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Der mehrfach vorbestrafte Mann aus Egerkingen mit italienischer Staatsangehörigkeit, musste sich heute vor dem Amtsgericht Thal-Gäu verantworten. Besonders schwerwiegend sind die Anschuldigungen der Brandstiftung, die sich auf den Großbrand bei Rohr Holzbau vor zwei Jahren beziehen.

Staatsanwalt fordert über 6 Jahre Haft

Der 42-jährige Italiener muss sich für eine lange Liste neuer Delikte verantworten. Insgesamt 53 Vorfälle sind in der Anklageschrift beschrieben. Namentlich mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Tätlichkeiten, mehrfache Drohung und auch mehrfache versuchte einfache Körperverletzung. Am schwersten wiegt jedoch die Brandstiftung. Der Sachschaden des abgebrannten Gebäudes und des Inventars belief sich auf über 640'000 Franken.

Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe, lässt aber vor Gericht nur die Verteidigerin reden. Staatsanwalt Daniel Geisser ist jedoch überzeugt, dass die Polizei den richtigen erwischt hat: «Man hat diverse Beweismittel, insbesondere Videoaufnahmen, DNA-Spuren und auch Zeugenaussagen, die für eine Tatbeteiligung sprechen.» Die Staatsanwaltschaft fordert gut 6 Jahre Haft mit anschliessendem Landesverweis für 10 Jahre.

Anwältin pocht auf vollumfänglichen Freispruch

Der Angeklagte hatte vor Gericht die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Er schwieg jedoch beharrlich während der Verhandlung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen und gab nicht einmal eine Antwort auf die Frage des Richters, wie es ihm in diesem Moment gehe. Stattdessen übernahm die Anwältin das Wort. Sie bemängelte, dass die Beweise gegen ihren Mandanten zu vage seien – insbesondere wies sie darauf hin, dass die Videoaufnahmen keinen eindeutigen Beweis für den Ursprung des Feuers liefern und daher nicht bestätigen können, ob es vorsätzlich gelegt wurde. Mit fester Überzeugung von der Unschuld ihres Mandanten plädierte sie für einen vollständigen Freispruch.

Das Amtsgericht Thal-Gäu wird das Urteil in einer Woche bekanntgeben.

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veröffentlicht: 22. Februar 2024 19:50
aktualisiert: 22. Februar 2024 21:22
Quelle: 32Today

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