Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli / BRK News (Beitrag vom 5. Mai 2022)
Angeklagt ist ein in Egerkingen wohnhafter Mann mit italienischer Staatsbürgerschaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, für den Brand bei der Holzbaufirma Rohr AG im Mai 2022 verantwortlich zu sein. Ein Übergreifen des Brandes vom Holzlager auf weitere Gebäude konnte knapp verhindert werden.
Quelle: TeleM1
Etwa einen Monat nach der Tat konnte der mutmassliche Täter verhaftet und in Untersuchungshaft genommen werden. Der anfängliche Verdacht, wonach der Feuerteufel im Wasseramt ins Gäu «expandiert» haben könnte, bewahrheitete sich nicht. Die beiden Brandstifter wurden unabhängig voneinander und zufälligerweise innert derselben Woche erwischt.
Der Angeklagte attackierte Kinder im Gäupark
Im Spätsommer 2022 kam der Egerkinger vorerst wieder auf freien Fuss. Doch kaum wieder in Freiheit, sorgte der Mann im Gäu für grosse Unruhe – nicht im Zusammenhang mit Feuer, aber mit anderen Straftaten. Er griff etwa bei einer Hausdurchsuchung im November 2022 einen Polizisten an. Auch Bauarbeiter, die seine Wohnung strichen, waren vor seinen Ausbrüchen nicht sicher.
Im Einkaufszentrum Gäupark und in Dörfern der Umgebung attackierte und ohrfeigte der Mann Anfang 2023 sogar grundlos Passanten, darunter Kinder und Senioren. Auch wegen Sachbeschädigungen gab es wiederholt Meldungen und Anzeigen. Im März 2023 kam er deshalb wieder in Haft. Gegen seine Untersuchungshaft wehrte er sich juristisch, doch das Bundesgericht wies im letzten Jahr seine Beschwerde ab. Die Beweise seien erdrückend und die Straftaten schwer.
Psychiatrisches Gutachten: Hohe Rückfallgefahr
Ein psychiatrischer Gutachter kam laut Erläuterungen des Bundesgerichts schon 2022 zum Schluss, dass eine «ausgesprochen hohe Wiederholungsgefahr» bestehe. Es sei «sowohl von spontan-impulsiven als auch planmässig-gezielten Gewalthandlungen auszugehen».
Entsprechend umfangreich ist nun die Anklageschrift, über die sich das Amtsgericht beugt. Neben der Brandstiftung muss sich der Mann wegen Sachbeschädigung, Drohung, Körperverletzung und weiteren Delikten verantworten. Entscheidend für das Strafmass wird sicher sein, inwiefern der Mann bei Sinnen war, als er die Delikte beging. Hierbei wird das psychiatrische Gutachten – wie so oft – eine entscheidende Rolle spielen.
Das Urteil wird eine Woche nach der Verhandlung bekannt gegeben, am Donnerstag 29. Februar.
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