Mutmasslicher Brandstifter von Egerkingen zurecht inhaftiert
Quelle: TeleM1
Nach mehrmonatiger Haft und fürsorgerischer Unterbringung kam der 42-Jährige im Spätsommer 2022 wieder auf freien Fuss, wie dem am Donnerstag vom Bundesgericht veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. Danach sei es zu zahlreichen Meldungen und Strafanzeigen gegen ihn gekommen, unter anderem wegen Sachbeschädigungen.
Bei einer Hausdurchsuchung im November habe er versucht, einen Sachbearbeiter der Polizei anzugreifen. Der Italiener, der bereits einmal psychiatrisch begutachtet worden war, blieb allerdings in Freiheit.
Angriffe auf der Strasse und im Einkaufszentrum
Im Februar und März dieses Jahres kam es im Einkaufszentrum Gäupark und in Dörfern der Umgebung wiederholt zu Angriffen auf verschiedene Personen, darunter auch Kinder im Alter von elf bis zwölf Jahren. Mehrere Opfer hätten den Mann - der sie aus ihrer Sicht grundlos attackierte - bei der Befragung durch die Polizei identifizieren können.
In der Folge kam der 42-Jährige Ende März wieder in Untersuchungshaft. Dagegen wehrte er sich. Nachdem das Obergericht seine Beschwerde abwiesen hatte, musste das Bundesgericht den Fall beurteilen. Dieses geht von einer «erdrückenden Beweislage» aus und stuft die Vergehen als schwer ein. Deshalb ist die Untersuchungshaft gemäss Lausanner Richter gerechtfertigt.
Spontan-impulsive und planmässig-gezielte Gewalt
Ein psychiatrischer Gutachter kam laut Erläuterungen des Bundesgerichts bereits im Juli 2022 zum Schluss, dass eine «ausgesprochen hohe Wiederholungsgefahr» bestehe. Es sei «sowohl von spontan-impulsiven als auch planmässig-gezielten Gewalthandlungen auszugehen».
Die vom Haftgericht Ende März für vorläufig drei Monate angeordnete Untersuchungshaft des Italieners wäre eigentlich am 28. Juni abgelaufen. Eine Verlängerung der Haft sei beantragt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Solothurn auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
(SDA)