Strengere Strafe für angeblich «milde Vergewaltigung»
Die Tat liegt bereits fast sechs Jahre zurück. Ein damals 24-jähriger Türke aus der Region Olten hatte im Februar 2018 eine 17-Jährige Griechin über Instagram kennen gelernt und war mit ihr nach Stuttgart in den Ausgang gefahren. Dort sah man sich gemeinsam einen Erotikfilm im Kino an, anschliessend kam es im Hotel zu sexuellen Handlungen. Einvernehmlich, behauptet der Türke – es sei eine Vergewaltigung gewesen, sagt die junge Frau.
Das Solothurner Obergericht hat nun, wie bereits das Amtsgericht Olten-Gösgen, entschieden , dass es sich um Vergewaltigung gehandelt hat. Das berichtet das Oltner Tagblatt. Die Aussagen der Frau seien glaubwürdiger als jeine des Angeschuldigten. Er habe sie mit Gewalt zum Sex gezwungen. Die Masche mit Ausgang und Hotelzimmer im Ausland wandte der Mann auch bei anderen Frauen an.
Empörung über Aussage des Gerichtspräsidenten
Die Strafe wird im Vergleich zum Urteil der ersten Instanz leicht erhöht. Der Mann erhält nun 30 Monate Haft, davon 18 unbedingt. Und er muss danach die Schweiz für acht Jahre verlassen. Im ersten Urteil war die Haftstrafe 28 Monate, davon 12 unbedingt, und der Landesverweis war auf sieben Jahre angesetzt worden.
Für Schlagzeilen hatte der Fall wegen eines Satzes des Amtsgerichtspräsidenten gesorgt. Bei der Urteilseröffnung im Herbst 2021 sagte er, es sei «eine relativ milde Vergewaltigung gewesen, wenn man das überhaupt so sagen kann». Könne man nicht, fanden ganz viele Kritikerinnen und Kritiker. Eine solche Aussage sei völlig deplatziert.
Zur Verteidigung des Richters ist zu sagen, dass bei der Strafzumessung genau solche Fragen behandelt werden müssen, um die Schwere einer Tat einzuschätzen und ein faires Urteil fällen zu können. Eine Vergewaltigung ist per se schlimm, aber es gibt Abstufungen. Dies der Öffentlichkeit in den richtigen Worten zu erklären bei einer mündlichen Urteilsbegründung, ist allerdings ein rhetorischer Hochseilakt.
Der Fall ist auch deshalb speziell, weil das Delikt im Ausland geschah. Da das Opfer noch minderjährig war, konnte der Fall vor der Solothurner Justiz verhandelt werden.
Rabatt wegen langer Verfahrensdauer
Das Obergericht hätte den Angeklagten gerne noch härter angefasst und ihm 36 Monate Haft aufgebrummt, also drei Jahre. Doch weil das Verfahren (wie so viele im Kanton Solothurn) sehr lange gedauert hat, bekam der Vergewaltiger ein halbes Jahr «Rabatt». Was dem Arbeitstempo der Justiz im Kantons Solothurn kein gutes Zeugnis ausstellt und schlimmer ist als ein ungeschickter Satz in einer mündlichen Urteilsbegründung.
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