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Kanton Solothurn

Werden Schotter- und Steingärten im Kanton Solothurn verboten?

Kanton Solothurn

Werden Schotter- und Steingärten verboten?

· Online seit 13.11.2023, 15:58 Uhr
Der Kanton Solothurn will sein Baugesetz demnächst anpassen. Die zuständige Kommission des Kantonsrats nützt dies für die Forderung, Stein- und Schottergärten zu verbieten. Auch bestimmte ortsfremde Pflanzen sollen gesetzlich untersagt werden.
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Stein- und Schottergärten polarisieren. Wer ein Haus mit viel Umschwung hat, schätzt sie, denn sie sind äusserst pflegeleicht und geben wenig zu tun. Ab und zu das Unkraut jäten - mehr Arbeit ist da nicht.

Viele Leute können mit diesen modischen «Geröllhalden» aber gar nichts anfangen. Einerseits aus ästhetischen Gründen, aber auch, weil sie punkto Biodiversität so ziemlich nichts anbieten können. Kämpft sich doch einmal eine Pflanze durch Steine und Schotter, wird ihr mit Pestiziden oder von Hand häufig der Garaus gemacht.

Solothurner Politik ist «Anti-Steingärten»

Die Stein- und Schottergärten haben es schon auf die Traktandenlisten der Politik geschafft. Der Solothurner Kantonsrat hatte im Herbst 2020 einen Vorstoss angenommen mit der Aufforderung an die Regierung, auf eine Reduktion der umstrittenen Gärten hinzuwirken. Nur die SVP war damals dagegen, weil sie fand, das sei Sache der Hauseigentümerinnen und -eigentümer.

Die Regierung war damals mit dem Vorstoss einverstanden, sie wolle die Gemeinden unterstützen im Kampf gegen die «Geröllhalden» in den Quartieren.

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Verbot im Baugesetz?

In der laufenden Revision des kantonalen Baugesetzes war ein Verbot der Steingärten bisher nicht vorgesehen. Doch die zuständige Kommission für Umwelt, Bau und Wirtschaft (Umbawiko) des Kantonsrats beantragt ein Verbot, wie der Kanton Solothurn am Montag mitteilt. Nur wenn sie als «anrechenbare Grünfläche» gelten, dürften Steingärten angelegt werden.

Ausserdem will die Kommission auch bestimmte ortsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, per Gesetz verbieten.

Meldepflicht für Wärmepumpen gefordert

Bei der Revision des Baugesetzes sind zahlreiche weitere Anpassungen geplant. Dabei geht es zum Beispiel um die Anzahl von Parkplätzen bei Neubauten oder um das Aufstellen von Wärmepumpen. Werden diese Wärmepumpen vollständig im Gebäudeinnern aufgestellt, sollen sie künftig der lokalen Baubehörde gemeldet werden müssen, und zwar 30 Tage vor Baubeginn. Dabei soll den Unterlagen ein Lärmschutznachweis beigelegt werden müssen.

Im Dezember wird der Kantonsrat über all diese Anträge diskutieren.

(mj)

veröffentlicht: 13. November 2023 15:58
aktualisiert: 13. November 2023 15:58
Quelle: 32Today

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