Wie der FDP-Politiker in einer Medienmitteilung schreibt, zog die Gemeinde Balsthal, in der Kreuchi als Gemeindepräsident amtet, vergeblich durch sämtliche rechtlichen Instanzen, um die Gebühr zu kippen. Das kantonale Verwaltungsgericht stellte zwar fest, dass die Kontrollzeichengebühr für eine Hundemarke, die faktisch nicht mehr ausgestellt wird, sicher nicht im Sinne des Erfinders sei. Allerdings verfolge die Einwohnergemeinde Balsthal keine eigenen Vermögensinteressen mit ihrem Anliegen, wodurch die Beschwerde nicht legitimiert sei. Die Beschwerde wurde abgelehnt und der Entscheid in der Folge sogar vom Bundesgericht bestätigt.
Gebühr muss mit Leistung verbunden sein
Freddy Kreuchi möchte das so nicht stehen lassen. Er habe zahlreiche Zuschriften aus der Bevölkerung erhalten. Diese habe eine klare Meinung zu der Kontrollzeichengebühr und lehne sie ab. Deshalb werde er weiter gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Gebühr vorgehen.
Kreuchi hält fest, dass er davon überzeugt sei, dass eine Gebühr auch stets mit einer Leistung verbunden sein sollte. Dies liege im vorliegenden Fall nicht vor. Er sei erstaunt darüber, dass der Kanton Solothurn trotz der zahlreichen Beschwerden bislang nichts an der aktuellen Praxis geändert habe, auch wenn das Verwaltungs- und das Bundesgericht die Gebühr stützen.
Deshalb reicht er nun im Kantonsrat einen Vorstoss zur Abschaffung der Kontrollzeichengebühren ein. Gleichzeitig behalte er sich vor, diesen wieder zurückzuziehen, sollte der Kanton in Zukunft doch auf die Gebühren verzichten.
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