Zeit oder Geld

Mitarbeitende der soH können Vergütung der Umkleidezeit neu wählen

29.01.2024, 19:49 Uhr
· Online seit 29.01.2024, 17:39 Uhr
Spitalangestellte müssen sich aus Hygienegründen jeweils täglich vor Ort umziehen. Bis anhin wurde dies bei der Solothurner Spitäler AG (soH) mit 50 Franken pro Monat vergütet. Neu ist die Entschädigung höher – und die Mitarbeitenden können wählen, ob die Umkleidezeit in Zeit oder Geld erstattet wird.
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Die Mitarbeitenden der soH haben neu die Wahl: Bis Ende September können sie sagen, ob sie im darauffolgenden Jahr drei bezahlte Urlaubstage beziehen wollen, oder einen Pauschalbetrag von 80 Franken pro Monat bei einem 100 Prozent-Pensum. Diese Wahlmöglichkeit, welche die Personalverbände gefordert haben, ist nun im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgeschrieben – und sie ist ein Novum. Schweizweit gibt es diese Lösung sonst nirgends.

Entschädigung erst seit zwei Jahren

Die entlöhnte Arbeitszeit der Angestellten der Solothurner Spitäler AG beginnt offiziell mit Schichtbeginn. Doch das Pflegepersonal muss sich vorher zwingend vor Ort umziehen – es muss also effektiv länger anwesend sein als nur während der entsprechenden Schicht. Lange Zeit wurden die Mitarbeitenden für diese Zeit nicht bezahlt. Vor rund zwei Jahren wurde eine Entschädigung eingeführt – bei einem 100-Prozent-Pensum bezahlte die soH pro Monat pauschal 50 Franken.

Es drohte ein Rechtsstreit

Damit waren zahlreiche Mitarbeitende aber nicht zufrieden, der Betrag sei viel zu niedrig. Ausserdem wurde die Möglichkeit gefordert, die Umkleidezeit zeitlich zu kompensieren. Schliesslich wurden gleich vier Personalverbände aktiv: Der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), der Solothurnische Staatspersonal-Verband (StPV), der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) und der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, Sektion Solothurn (VSAO). Sie kritisierten die soH, sie sei bei den Verhandlungen nicht kompromissbereit gewesen, der Verwaltungsrat habe sich einseitig für die 50-Franken-Entschädigung ausgesprochen.

Die Verbände beschlossen daraufhin, den Entscheid vor Gericht zu ziehen. Nun konnten sie jedoch zusammen mit der soH eine aussergerichtliche Einigung erzielen. Seit Jahresbeginn können die Spitalangestellten der soH nun also wählen, ob sie die Umkleidezeit in Zeit oder Geld vergütet haben möchten - und ein womöglich langer und teurer Rechtsstreit wird vermieden.

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veröffentlicht: 29. Januar 2024 17:39
aktualisiert: 29. Januar 2024 19:49
Quelle: 32Today

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