Das Gericht spricht den Ehemann in beiden Hauptvorwürfen (Anstiftung zu versuchtem strafbaren Schwangerschaftsabbruch und Anstiftung zu schwerer Körperverletzung) schuldig. Er erhält eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten. Dazu muss er die Verfahrenskosten von rund 15'700 Franken und eine Genugtuung an das Opfer von 15'000 Franken bezahlen. Seine Ehefrau wird in beiden Anklagepunkten freigesprochen.
Schläger gegen die schwangere Affäre
Bei den beiden Angeklagten handelt es sich um ein Ehepaar. Beide sind Anfang 30. Der Mann soll gemäss Anklageschrift im Jahr 2021 zwei Männer angeheuert haben, um eine andere Frau zu verprügeln, die bereits einige Monate von ihm schwanger gewesen sei. Die Frau soll Verletzungen erlitten haben, das Kind habe die Attacke aber überlebt. Beim Prozess in Burgdorf bestätigte das Opfer dieses Geschehen.
Zwei als Briefträger verkleidete Männer hatten das Opfer aus ihrer Wohnung gelockt und sie mehrfach getreten und geschlagen. Der Angriff galt vor allem dem ungeborenen Kind. Der Fötus hätte dadurch sterben sollen.
Die Partnerin des Mannes stand ebenfalls vor Gericht weil sie einen Bekannten gefragt haben soll, ob er jemanden kenne, der die Frau verprügeln könne. Weil der Bekannte abgelehnt habe, war die Partnerin für den Versuch zur Anstiftung angeklagt, der Mann für die tatsächliche Anstiftung.
Heimtückische und skrupellose Tat
In seiner Begründung sagte der Gerichtspräsident, das Gericht sei zu einem eindeutigen Schluss gekommen. Die Aussagen des Opfers seien «überzeugend, detailliert, plastisch und widerspruchslos» gewesen, wird er auf «20 Minuten» zitiert. «Der Übergriff auf die schwangere Frau war heimtückisch und skrupellos», sagte der Gerichtspräsident. Dem Kind sei beim Angriff nichts passiert, das Opfer habe beim Angriff schwere psychische Schäden davon getragen, sagt er weiter.
Das Gericht schätzt die Tat als schwere versuchte Körperverletzung ein. Dabei deute alles darauf hin, dass der Schuldiggesprochene hinter dem Angriff steckt. Er wollte das Kind nicht und habe die Geschädigte schon vorher mehrfach um eine Abtreibung gebeten.
Die heutige Ehefrau des Schuldiggesprochenen wird freigesprochen. Sie hat das damals im siebten Monat schwangere Opfer vor der Tat gewarnt. Ihre Aussagen vor Gericht seien glaubhaft gewesen und hätten immer wieder auch ihren Ehemann belastet.
Wer den Überfall auf die schwangere Frau und das ungeborene Kind begangen hat, ist nicht bekannt. Die beiden Täter standen nicht vor Gericht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann an die nächste Instanz, das Berner Obergericht, weitergezogen werden.
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(ma)