Oberaargau

Hanfanlage in Lotzwiler Wohngebiet nicht bewilligt

· Online seit 21.02.2023, 11:24 Uhr
Ein Mann reichte im Sommer 2021 ein Baugesuch bei der Gemeinde Lotzwil ein. Er wollte einen Gewerberaum in eine CBD-Aufzuchtanlage umnutzen. Dabei war er guter Dinge, weil es keine Einsprachen gegen sein Projekt gab. Dann nahm die Geschichte einen anderen Verlauf.
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Die Behörde bewilligte sein Vorhaben nicht, weil die betroffene Liegenschaft in einer Wohnzone liegt, wie die Berner Zeitung berichtet. Und da werde nur stilles Gewerbe wie etwa Büros, Arztpraxen oder Ateliers bewilligt. Die Baubewilligungsbehörde argumentierte, das geplante Projekt sei nicht zonenkonform. Gebiete wie diese sollen vor Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterungen möglichst verschont bleiben. Lotzwil würde genügend andere Möglichkeiten bieten für das produzierende Gewerbe. Bei der Hanfanlage handle es sich um ein rein gewerbliches Vorhaben. Zudem verbrauche die Produktionsanlage viel Strom und Wasser.

Die Pflanzen wachsen selbstständig

Das sah der Mann nicht so. Er reichte bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern Beschwerde ein. Darin verlangte er, dass die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückgewiesen wird und diese das Baugesuch neu beurteilen soll. Wasser- und Stromverbrauch sind kein zu beurteilendes Kriterium in dieser Sache, so der Betroffene. Bei seinem Vorhaben handle es sich nicht um produzierendes Gewerbe, denn die Pflanzen würden bei der vorhergesehenen Aufzucht selbstständig wachsen.

Der potenzielle Hanfbauer fügte an, dass die Behörde während des laufenden Verfahrens ihre Argumentation geändert habe. Das Vorhaben wurde zuerst als nicht zonenkonform eingestuft, dann wurde aber plötzlich mit rein gewerblichen Interessen wegen Geruchs- und Lärmimmissionen argumentiert.

Wachsen nur Pflanzen oder wird produziert?

Die Gemeinde Lotzwil ist der Meinung, dass die Pflanzen zwar selbstständig wachsen, diese aber noch vor Ort getrocknet und verarbeitet – also zum Verkauf hergestellt würden. Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion gibt nun der Gemeinde recht. Der Hanfbauer ohne Anlage muss nun eine Gebühr von knapp 2000 Franke bezahlen. Hätte die Gemeinde bei der Anhörung seiner Beschwerden keine Fehler begangen, wären die Kosten sogar noch höher ausgefallen. Der Kanton stellte nämlich fest, dass der Betroffene erst keine Einsicht in die Akten erhalten hatte. An der Situation ändert dies allerdings nichts. Es wird keine Hanfanlage im Lotzwiler Wohngebiet geben.

veröffentlicht: 21. Februar 2023 11:24
aktualisiert: 21. Februar 2023 11:24
Quelle: 32Today

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