Tierquälerei?

Hündin stirbt nach Operation – keine Strafe für Solothurner Tierklinik

· Online seit 06.03.2023, 11:15 Uhr
Kurz nach einem Eingriff verstarb in einer Tierklinik eine Hündin. In der Folge zeigte die Besitzerin die Klinik wegen Tierquälerei an. Doch die Solothurner Justiz sieht kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten.
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Wegen einer entzündeten Stelle oberhalb des Eckzahns brachte eine Besitzerin ihren Vierbeiner in die Klinik. Dort wurden dem Hund wegen Verdachts auf ein Krebsgeschwür zwei Zähne gezogen und ein Teil des Kieferknochens herausoperiert. Das berichtet die Solothurner Zeitung. Nach dem Eingriff wurde das Tier aus der Klinik entlassen. Kurz darauf verschlechterte sich der Zustand und die Hündin bekam Fieber und Atemschwierigkeiten.

Der Vierbeiner wurde auf den Notfall einer anderen Klinik überwiesen, wo eine Infektion der Lunge festgestellt wurde. Wenig später verstarb das Tier. Für die Besitzerin ist klar: Die Infektion entstand wegen eines ärztlichen Kunstfehlers bei der Anästhesie. Aus diesem Grund hat sie zwei Mitarbeitende der Klinik wegen Tierquälerei angezeigt.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein, nachdem sie sich die Akten angeschaut hatte. Es sei kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennbar. Die Frau zog den Fall ans Obergericht weiter, doch auch dieses weist die Beschwerde nun ab. Die Staatsanwaltschaft habe korrekt gehandelt.

Den ganzen Artikel gibt es unter solothurnerzeitung.ch.

(dwy)

veröffentlicht: 6. März 2023 11:15
aktualisiert: 6. März 2023 11:15
Quelle: 32Today

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