Mittelland
Solothurn / Grenchen

Obergericht Solothurn: Haftstrafe und Landesverweis nach Messerstecherei in Biberist

Solothurner Obergericht

Nach Messerstecherei auf Baustelle in Biberist: 10 Jahre Landesverweis

18.08.2023, 17:57 Uhr
· Online seit 18.08.2023, 17:51 Uhr
Ein 52-jähriger Kosovare hatte 2020 im Streit auf einer Baustelle in Biberist einen Arbeitskollegen lebensgefährlich verletzt. Nun wurde der Fall am Freitag vor Obergericht neu verhandelt, denn weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte waren mit dem ersten Urteil zufrieden. Das Gericht verschärft das Urteil vor allem in einem Punkt.
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Zur Messerstecherei zwischen den beiden Männern war es im September 2020 gekommen. Der angeklagte Kosovare S. sagte am Freitag vor Obergericht, dass das spätere Opfer M. an jenem Tag in Biberist sehr wütend gewesen sei. Es habe Streit gegeben und M. soll handgreiflich geworden sein. M. habe ihn gestossen und am Kragen gepackt, so dass er kaum Luft bekommen habe; schliesslich sei er hingefallen.

Angeklagter: «Es tut mir leid»

Am Boden soll ein Japanmesser gelegen haben, welches er packte und damit auf das Opfer einstach – um sich zu wehren, wie S. behauptet. Er habe in Panik reagiert. Was passiert sei, tue ihm leid.

Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt hatte letztes Jahr eine Notwehrsituation nicht erkennen können. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, verzichtete aber auf einen Landesverweis. Mit dem Urteil waren weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte S. einverstanden.

Staatsanwalt Marc Finger hatte 10 Jahre Freiheitsstrafe und 10 Jahre Landesverweis wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beantragt. Für den Angeklagten hingegen war die Strafe zu streng – er fand, dass er keine Haftstrafe erhalten sollte.

Ein glaubwürdiger Zeuge

Als Zeuge wurde ein Vorarbeiter vom Gericht befragt, der mit beiden gearbeitet hatte. Er betonte, dass er den beiden Männern gleich nahe stehe. Er habe auch mit beiden Kontakt aufgenommen nach der Tat. Vom Opfer habe er nie eine Antwort erhalten, mit dem Angeklagten habe er sich einmal getroffen, sie hätten jedoch nicht über den Fall gesprochen. Der Ablauf der Tat beruht zu grossen Teilen auf den Schilderungen dieses Zeugen, die während der ganzen Ermittlungen konstant waren.

Staatsanwalt findet Landesverweis angemessen

Der Staatsanwalt sagte vor Obericht, die Vorgehensweise des Angeschuldigten sei in gewisser Weise grausam und skrupellos gewesen. Die Tat sei zwar sicher nicht von langer Hand geplant gewesen, dennoch habe es sich nicht bloss um einen kleinen Augenblick emotionaler Aufregung gehandelt, sondern die Tat habe nachweislich mehrere Minuten gedauert. Als das Opfer sich nach dem ersten Messerstich in Sicherheit bringen wollte, soll der Beschuldigte ihm nachgelaufen sein und zwei bis drei weitere Male zugestochen haben.

Darum beantragte er eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren und einen Landesverweis von weiteren zehn Jahren. Was den Landesverweis angehe, bestehe kein Grund, einen Härtefall anzunehmen, so Staatsanwalt Finger.

Angeklagter sei bestens sozialisiert

Verteidiger Christian von Wartburg legte dar, dass S. eine schwierige Lebenssituation habe. Erst flüchtete er vor dem Krieg in seinem Land, er habe einen schwerstbehinderten Sohn, und seine Frau sei vor zehn Jahren verstorben.

Er habe ein einwandfreies Arbeitszeugnis und habe sich weder vor dieser Tat noch nachher etwas zuschulden kommen lassen. Er habe sich in Panik und aus der Not heraus gewehrt. Zudem wies der Verteidiger darauf hin, dass eine Freiheitsstrafe zum Ziel habe, Täter zu resozialisieren. S. sei aber bestens sozialisiert und habe seine Lehren aus der Geschichte bereits gezogen.

Zum Landesverweis sagt von Wartburg, man könne drei Jahre nach der Tat ausschliessen, dass ein öffentliches Interesse bestehe, S. des Landes zu verweisen. Die Verteidigung verlangte vollständigen Freispruch wegen Notwehr. Sollte das Gericht diesem Antrag nicht nachkommen, dann handle es sich lediglich um Körperverletzung, nicht um einen Tötungsversuch.

Urteil strenger als in erster Instanz

Von diesen Forderungen der Verteidigung wollte das Gericht nichts wissen. Es handle sich auf jeden Fall um versuchte vorsätzliche Tötung. Die Aussagen des Beschuldigten seien inkonstant und wenig glaubwürdig.

Das Gericht verschärfte die Freiheitsstrafe auf 7,5 Jahre, weil es einen direkten Tötungsvorsatz sah, nicht nur ein «Inkaufnehmen» des Todes. Vor allem aber sprach es im Gegensatz zum Amtsgericht einen zehnjährigen Landesverweis aus. Es sei zwar in der Tat so, dass ein solcher Landesverweis den Angeklagten hart treffe. Aber die versuchte Tötung sei ein schweres Delikt und wiege schwerer als das Interesse des Mannes an einem Verbleib in der Schweiz.

Der Beschuldigte bleibt vorläufig auf freiem Fuss. Es bleibt ihm als letzte Möglichkeit noch der Gang vors Bundesgericht.

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veröffentlicht: 18. August 2023 17:51
aktualisiert: 18. August 2023 17:57
Quelle: 32Today

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