Justiz

Solothurner Amtsgerichtspräsidenten sollen auch Teilzeit arbeiten

· Online seit 06.02.2024, 14:54 Uhr
Im Kanton Solothurn sollen Amtsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten künftig auch in einem Teilzeitpensum arbeiten können. Nach dem entsprechenden Grundsatzentscheid des Kantonsparlaments fordert die vorberatende Justizkommission ein Teilzeitpensum von mindestens 50 Stellenprozenten.
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Der Regierungsrat hatte in der Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes ein Mindestpensum von 60 Prozent vorgeschlagen. Ein Mindestpensum von 50 Prozent erlaube jedoch mehr Flexibilität bei den Teilzeitstellen, teilte die Justizkommission am Dienstag mit. Oberrichter können bereits in Teilzeit arbeiten.

Hoffnung auf mehr Bewerbungen

Der Regierungsrat und das Parlament sehen Vorteile in der Teilzeitarbeit. Diese ermögliche eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Damit gehe auch die Hoffnung einher, dass das Amtsgerichtspräsidium für ein breiteres Kandidatenfeld wieder attraktiver werde.

In letzter Zeit gab es nämlich zum Teil nur wenige Kandidaturen, wenn eine Stelle frei geworden war. Wenn mehr Personen das Amt ausübten, könne auch die Stellvertretung einfacher sichergestellt werden, schrieb der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat.

Rückendeckung von der Justizkommission

Die Möglichkeit einer Pensenreduktion schafft laut Regierungsrat zudem die Voraussetzung, erfahrene Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten, die ohne diese Möglichkeit vorzeitig in Pension gehen würden, länger zu behalten.

Rückendeckung erhält der Regierungsrat von der Justizkommission, dass er künftig die Staatsschreiberin oder den Staatsschreiber wählen soll. Bislang wählt das Parlament den Staatsschreiber. Nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung sei es vernünftig, dass künftig der Regierungsrat den Staatsschreiber selbst wählen könne, hielt die Justizkommission fest.

(sda/dwy)

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veröffentlicht: 6. Februar 2024 14:54
aktualisiert: 6. Februar 2024 14:54
Quelle: 32Today

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