72 Kantonsratsmitglieder sagten am Mittwoch Ja zur Vorlage, die SVP-Fraktion war mit 11 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich dagegen. «Wir können die finanziellen Folgen daraus nicht abschätzen», sagte SVP-Sprecher Thomas Giger und man wolle «die Katze nicht im Sack kaufen».
Anspruch auf Familienergänzungsleistungen (FamEL) haben einkommensschwache Familien mit Kindern unter sechs Jahren, bei denen mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist.
Keine Übereinstimmung mit AHV/IV mehr
Berechnet werden die kantonal festgelegten FamEL aufgrund der Ergänzungsleistungen, die AHV- und IV-Bezüger erhalten. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Bestimmungen des kantonalen Sozialgesetzes nicht mehr mit den neuen Regeln der AHV/IV-Ergänzungsleistungen übereinstimmen, wie der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat schreibt. Deshalb seien die kantonalen Ansätze anzupassen.
Für Kinder bis 10 Jahre wird die Lebensbedarfspauschale gesenkt, weil die Eltern neu zusätzlich Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen können. Die Ansätze für Kinder ab 11 Jahren steigen leicht an. Zusätzlich werden im Sozialgesetz Verweise präzisiert, Lücken geschlossen und Zuständigkeiten festgehalten, wie der Regierungsrat schreibt.
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