Quelle: Tele M1
Von der Massage bis zum Sex
Es begann mit einer Massage in der Garderobe nach dem Feierabend. Darauf folgten Küsse und Petting auf einer Matratze am Boden. Am nächsten Tag lud der damals 48-Jährige die 15-Jährige nach Dienstschluss in seine Wohnung ein. Nach einer Dusche kam es im Schlafzimmer zum Oral- und Geschlechtsverkehr.
Verurteilt, aber kein Gefängnis
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte den Restaurant-Mitarbeiter wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Der Mitarbeiter wurde nach der Tat fristlos entlassen, wie Tele M1 weiss.
Tat sofort gestanden
Zugute kam dem Mann vor Gericht, dass er von Anfang an geständig war und seine Taten bereute. Zudem sei im vorliegenden Fall von einem «leichten Verschulden» auszugehen, so Staatsanwalt Arnold Büeler. Auch hatte der 49-Jährige keine Vorstrafen.
Opfer schweigt, sei aber unter Alkoholeinfluss gestanden
Die Staatsanwaltschaft zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. «Der Beschuldigte hätte die Aussage auch verweigern können, dann hätten wir schlechte Karten gehabt», so Büeler. Dies unter anderem, weil das Opfer selbst keine Aussagen zu den Vorfällen machen wollte. Der Tatverdacht musste so über Aussagen von Personen aus dem Umfeld konstruiert werden. «Insofern bin ich sehr zufrieden, dass der Mann zu seiner Tat steht und diese auch bereut».
Gemäss Tele M1 habe der Vater des Opfers am Telefon gesagt, dass seine Tochter benommen gewesen und unter Alkoholeinfluss gestanden sei. Aus diesem Grund habe sie sich nicht gewehrt. Der Vater des Opfers sei dem TCS dankbar, dass auf den Vorfall schnell reagiert und der Täter fristlos entlassen wurde.
Kein Landesverweis
Weil der 49-jährige Serbe in der Schweiz eine Familie hat, gut integriert und ausgebildet ist, liege ein Härtefall vor. «Wir können deshalb mit gutem Gewissen von einem obligatorischen Landesverweis absehen», so die Staatsanwaltschaft.
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(red.)