Mittelland

«Thai-Tempel» ist eine Garage: Bundesgericht gibt Star-Tuner Anliker Recht

Trimbach

«Thai-Tempel» ist eine Garage: Bundesgericht gibt Star-Tuner Anliker Recht

25.03.2023, 13:21 Uhr
· Online seit 15.03.2023, 12:01 Uhr
Nach Ansicht der Bürgergemeinde Trimbach ist die Garage von Ueli Anliker ein buddhistischer Tempel und entsprechend illegal. Deshalb zog sie den Fall bis zur höchsten gerichtlichen Instanz. Das Bundesgericht hat nun aber die Beschwerde abgewiesen.
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Letztes Jahr hat das Schiedsgericht entschieden: Beim kleinen Gebäude neben dem Wohnhaus der Familie Anliker in Trimbach hat alles seine Richtigkeit. Es sei kein Tempel errichtet worden, sondern es handle sich um eine Garage. Vertraglich sei entsprechend alles in Ordnung. Gleich sieht es nun das Bundesgericht. Es weist die Beschwerde der Bürgergemeinde ab, auf deren Boden der besagte Bau steht.

Tempel oder Garage?

Der Vorwurf der Bürgergemeinde, wonach das Schiedsgericht Beweise missachtet und willkürlich entschieden habe, weist das Bundesgericht zurück. Die Bürgergemeinde sei verpflichtet, ihre sogenannten Beweise genau zu begründen, was nicht geschehen sei. Das Bundesgericht spricht auch die Fotos der Bürgergemeinde an, die eine Prozession beim «Thai-Tempel» zeigen sollen. Weiter führt das Gericht Fotos an, die Anlikers als Gegenbeweis angeführt haben. Diese zeigen, dass Motorräder in der Garage stehen. Auch habe Anliker gesagt, bei dem Anlass habe es sich um eine Beerdigung und eine einmalige Angelegenheit gehandelt.

Quelle: TeleM1

Gebaut ohne Baubewilligung

Der Bau steht auf dem Boden der Bürgergemeinde. Diese stützt sich bei ihrer Beschwerde auf den Baurechtsvertrag, der besagt, dass nur Wohnhäuser gebaut werden dürfen. Dazu würden auch Holzunterstände und Gartenhäuser gehören. Das Häuschen der Familie Anliker falle jedoch nicht darunter. Dieses habe die Familie zudem ohne Baubewilligung errichtet.

Anders sah es Ueli Anliker: Die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers hätten alle ihre Gartenhäuser oder Unterstände, entsprechend sehe er nicht ein, weshalb für ihn andere Regeln gelten sollen. Das Gebäude sei einfach eine spezielle Garage aus Glas.

Mit dem Entscheid des obersten Schweizer Gerichts geht ein fünfjähriger Rechtsstreit bei der achten Instanz zu Ende. Bereits über 50'000 Franken haben die Bürgergemeinde die Verfahren gekostet. Nun kommen nochmals 5'000 vom Bundesgericht dazu.

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veröffentlicht: 15. März 2023 12:01
aktualisiert: 25. März 2023 13:21
Quelle: 32Today

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