Bundesstrafgericht

Zwei Aargauer Fussball-Fans verurteilt – Raketen im Zug abgefeuert

04.09.2023, 14:38 Uhr
· Online seit 04.09.2023, 12:04 Uhr
Zwei Aargauer Halbbrüder mussten sich vor Gericht verantworten, weil sie in einem Zug mehrere Feuerwerksraketen abgefeuert haben. Der Jüngere der beiden kickte zudem an einem Grümpel-Turnier zudem einen am Boden liegenden Gegenspieler gegen den Kopf. Nun sind beide verurteilt worden.

Quelle: CH Media Video Unit/Archivbeitrag von 02.08.21

Anzeige

Das Bundesstrafgericht hat zwei Aargauer Halbbrüder wegen des Abfeuerns von drei Feuerwerksraketen in einem Zug zu einer bedingten beziehungsweise teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Jüngere der beiden kickte an einem Grümpel-Turnier zudem einem am Boden liegenden Gegenspieler gegen den Kopf.

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat die heute 29 und 26 Jahre alten Männer der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und der Sachbeschädigung für schuldig befunden. Der Jüngere ist zudem wegen der versuchten schweren Körperverletzung verurteilt worden. Dies geht aus dem am Montag veröffentlichen Urteil des Bundesstrafgerichts hervor.

Der 29-Jährige kommt mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer ebenfalls bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken davon. Sein Halbbruder muss von der ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 32 Monaten 10 Monate verbüssen. Das Gericht hat ihm zudem eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Franken auferlegt.

Keine Rücksicht auf Passagiere

Die beiden Männer feuerten am 1. August 2021 um etwa 2 Uhr nachts in einem fahrenden Zug kurz vor Stein-Säckingen drei Feuerwerksraketen ab. Diese hatten sie einem zufällig anwesenden Dritten entwendet. Nur per Zufall wurden keine Passagiere verletzt, wie das Gericht in seinem Urteil schreibt.

Die jungen Männer waren auf der Rückfahrt vom 125-Jahr-Jubiläum des Fussballclubs FCZ, das auf dem Letzigrund gefeiert worden war. Beide hatten mehrere Liter Bier und Schnäpse getrunken. Trotz der Alkoholisierung waren sie gemäss Urteil in der Lage, die Geschehnisse mit ihren Handys zu filmen.

Während laufendem Verfahren Gegenspieler verletzt

An einem Grümpel-Turnier Anfang Dezember 2021 geriet der 26-Jährige zudem völlig ausser sich – während das Verfahren wegen den Feuerwerksraketen lief. Nach dem Schlusspfiff holte der nun Verurteilte mit dem Bein aus, als ob der einen Ball kicken wollte. Sein Ziel war jedoch der Kopf eines am Boden liegenden Gegenspielers.

Weil ein Mitspieler des Aargauers diesen etwas zurückhalten konnte, wurde das Opfer nur mit einer der Nocken getroffen. Dennoch erlitt es eine offene Verletzung am Kopf und eine Hirnerschütterung.

Das vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

(sda)

veröffentlicht: 4. September 2023 12:04
aktualisiert: 4. September 2023 14:38
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
32today@chmedia.ch