Schweiz

Aargauer Veterinärdienst beschlagnahmt alle Rinder eines Nutztierbetriebs

Vernachlässigung

Aargauer Veterinärdienst beschlagnahmt Rinder – Bauer kassiert Halteverbot

03.10.2023, 12:21 Uhr
· Online seit 03.10.2023, 09:15 Uhr
Wegen Verstössen gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz hat der Aargauer Veterinärdienst Mitte August 2023 17 Rinder und Kühe eines Nutztierbetriebs beschlagnahmt und bis zu ihrem Verkauf an einem geeigneten Ort untergebracht.
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Weil ein Nutztierbetrieb zum wiederholten Mal gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz verstiess, hatte das Aargauer Veterinärdienst Mitte August 2023 alle Rinder wegnehmen müssen. Die Tierhaltung im betroffenen Betrieb war dem Veterinärdienst wiederholt negativ aufgefallen, worauf dieser in den vergangenen Jahren diverse Massnahmen angeordnet und regelmässige Kontrollen durchgeführt hat. Dabei beanstandete der Veterinärdienst die vernachlässigte Fürsorge bei kranken und verletzten Tiere, verschmutzte oder nicht korrekt mit Ohrmarken gekennzeichnete Tiere sowie ungenügend eingestreute Liegeflächen.

Die letzte Kontrolle Anfang August 2023 fand während der Ferienabwesenheit des Tierhalters aufgrund einer Meldung aus der Bevölkerung statt. Vor Ort stellte der Veterinärdienst eine massive Verschlechterung der Situation fest und ordnete daher eine sofortige Behebung der Mängel an.

Fünf kranke Tiere erlöst

Weil bei der einige Tage später in Anwesenheit des Tierhalters stattfindenden Nachkontrolle die Mängel weiterhin bestanden, leitete der Veterinärdienst umgehend die vorsorgliche Beschlagnahmung aller Rinder in die Wege und brachte die Tiere an einen geeigneten Ort.

Fünf Tiere hätten wegen ihres schlechten Zustandes erlöst werden müssen, sagte Anne-Kathrin Witschi vom Veterinärdienst auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Tierhalter habe schliesslich auf die Tiere verzichtet und der verbliebene Bestand sei an ein Viehhandelsunternehmen verkauft worden. Für den Tierhalter hat der Veterinärdienst in der Zwischenzeit ein Tierhalteverbot für Rinder erlassen, welches allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

Juristische Konsequenzen

Zum Standort des Betriebs sowie zum Alter des Tierhalters machte das DGS keine Angaben. Laut Mitteilung ist das Tierhalteverbot ausserdem noch nicht rechtskräftig. Parallel zum administrativen Verfahren werde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, teilte das Veterinäramt auf Anfrage mit. Damit muss der Landwirt auch mit juristischen Konsequenzen rechnen.

(red.)

veröffentlicht: 3. Oktober 2023 09:15
aktualisiert: 3. Oktober 2023 12:21
Quelle: ArgoviaToday

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