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Aargauerin wird wegen mehrfachem Besitz von Tier-Pornografie verurteilt

Baden

Aargauerin wird wegen mehrfachem Besitz von Tier-Pornografie verurteilt

29.10.2023, 14:31 Uhr
· Online seit 28.10.2023, 08:13 Uhr
Im Jahr 2014 hat eine Aargauerin pornografische Inhalte heruntergeladen, auf denen sexuelle Handlungen mit Tieren zu sehen waren. Rund vier Jahre Später machte sie das Material ihrem Partner zugänglich. Dass Menschen Tiere sexuell erregend finden, ist laut einer Expertin verbreiteter als man denkt.
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Der Besitz, die Verbreitung oder Herstellung von Videos, auf denen sexuelle Handlungen mit Tieren zu sehen sind, ist in der Schweiz verboten. Bemerkt hat das auch eine Buschauffeurin aus dem Bezirk Baden.

Penetration von Tieren auf Video gefunden

Am Wohnort der 29-Jährigen wurden Ende Februar 2022 Videos mit pornografischen Inhalten sichergestellt. Darauf zu sehen waren unter anderem Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen sowie sexuelle Handlungen zwischen Tieren und Menschen.

Die pornografischen Videos hat die Frau bereits im Jahr 2014 auf ihr Mobiltelefon heruntergeladen. Rund vier Jahre später hat die Straftäterin das Material auf den Computer übertragen, welcher sich in der gemeinsamen Wohnung mit ihrem Lebenspartner befand. Durch diese Tat hat die Buschauffeuse ihrem Lebenspartner die Videos ebenfalls zugänglich gemacht und die verbotenen pornografischen Inhalte geteilt.

«Über Ausmass lässt sich nur spekulieren»

Dass sich Personen von sexuellen Handlungen mit Tieren erregt fühlen, ist für viele unverständlich. «Unter Zoophilie versteht man sexuelle Handlungen mit Tieren. Ist es für den Täter erregend, Tieren Schmerzen zuzufügen oder sie zu töten, spricht man von Zoosadismus», so Laetizia Ban, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin bei Stiftung für das Tier im Recht. Die Zoophilie ist laut Ban jedoch verbreitet als man denkt. So haben laut einer amerikanischen Studie rund acht Prozent der Männer und über drei Prozent der Frauen mindestens einmal in ihrem Leben eine zoophile Erfahrung gemacht. Die Tierschutzstraffall-Datenbank des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zeigt: In der Schweiz ist es seit dem Jahr 1982 zu rund 130 Fällen gekommen, welche zu einer Verurteilung aufgrund von sexuellen Handlungen mit Tieren führten. «Über das tatsächliche Ausmass des gesellschaftlich weitgehend tabuisierten Themas lässt sich jedoch nur spekulieren, weil es kaum verlässliche Zahlen gibt», erklärt Ban.

Vor allem in ländlichen Gegenden sei der geschlechtliche Umgang mit Tieren häufiger verbreitet ist, als gemeinhin angenommen. «Vor allem Heim- und landwirtschaftliche Nutztiere sind von dieser Art des Missbrauchs betroffen», dabei gelte der Hund für die entsprechenden Handlungen als beliebtestes Tier.

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

In der Schweiz sind sexuell motivierte Handlungen mit Tieren verboten und werden als Missachtung der Tierwürde und somit als Tierquälerei bestraft. «Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wird», so Ban. Das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten ist dabei nicht erforderlich. «Strafbar sind somit nicht nur gewalttätige Praktiken, also Zoosadismus, sondern auch der gewaltlose Geschlechtsverkehr mit Tieren.» Das gilt laut Ban auch, wenn die Tiere an solche Handlungen gewöhnt oder sogar darauf dressiert wurden und daher freiwillig mitwirken.

«Wer solches Videomaterial herstellt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden», sagt die Rechtsexpertin. Weiter sagt Ban, dass bereits der Besitz und Konsum von solchen pornografischen Inhalten in der Schweiz untersagt ist. Laut Gesetz kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.

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Die 29-Jährige aus dem Bezirk Baden wurde aufgrund der mehrfachen Herstellung, des Besitzes sowie der Verbreitung von verbotener Pornografie von der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt. Sie wird zu einer bedingten Geldstrafe von 6000 Franken sowie einer Busse von 1200 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gebühren in der Höhe von 800 Franken.

veröffentlicht: 28. Oktober 2023 08:13
aktualisiert: 29. Oktober 2023 14:31
Quelle: ArgoviaToday

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