Aufforderung zu Gewalt

Brian muss in einer Woche bei der Staatsanwaltschaft antanzen

04.03.2024, 11:55 Uhr
· Online seit 04.03.2024, 11:53 Uhr
In der Nacht auf Montag veröffentlichte Brian ein Foto der Vorladung auf Instagram. Die Staatsanwaltschaft bestätigt auf Anfrage den Termin.

Quelle: Archivvideo vom 16. Januar 2024 / ZüriToday / Olivia Eberhardt

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Brian muss im Laufe der nächsten Woche als Beschuldigter im Polizei- und Justizzentrum Zürich erscheinen, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Der Straftatbestand: öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit.

Die Staatsanwaltschaft Zürich bestätigt auf Anfrage von ZüriToday die Echtheit des Schreibens. «Die Staatsanwaltschaft hat gestützt auf die polizeilichen Ermittlungen gegen B.K. am 22. Januar 2024 ein Strafverfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit im Sinne von Art. 259 StGB eröffnet», erklärt Sprecher Erich Wenzinger. Wegen des laufenden Verfahrens und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann die Staatsanwaltschaft keine weiteren Informationen bekannt geben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Vorladung dürfte in Zusammenhang mit Drohungen stehen, die Brian in Tiktok-Videos aussprach. Mitte Januar teilte die Staatsanwaltschaft mit, wegen Brian Keller erneut aktiv zu werden. Sie prüfte damals, ob seine Drohungen auf Tiktok strafrechtlich relevant sind.

Zudem löste Brian Keller im Januar einen Polizeieinsatz in der Stadt Zürich aus, als er vor dem Haus eines Kontrahenten auftauchte.

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veröffentlicht: 4. März 2024 11:53
aktualisiert: 4. März 2024 11:55
Quelle: ZüriToday

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