Bund wird Contact Tracing in der Pandemie untersuchen
Stillschweigend stimmte die kleine Kammer dem Postulat ihrer Geschäftsprüfungskommission (GPK-S) mit dieser Aufforderung zu. Mit Contact Tracing ist das Nachverfolgen von Kontakten der mit dem Virus infizierten Personen gemeint. Dies mit dem Ziel, weitere Ansteckungen zu verhindern.
Die GPK-S möchte vom Bundesrat insbesondere untersucht haben, welche Praktiken sich beim Contact Tracing in den Kantonen bewährten. Es sei auch zu analysieren, ob diese Massnahmen «fest zu verankern» seien. Prüfen soll der Bundesrat zusammen mit den Kantonen auch, ob harmonisierte Informatiksysteme und eine gemeinsame Datenbank für das Contact Tracing zu schaffen sind.
(raw)
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