Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

Bundesrat will mehr Urlaub für überlebenden Elternteil bei Tod nach Geburt

22.11.2023, 10:38 Uhr
· Online seit 22.11.2023, 10:35 Uhr
Ein überlebender Elternteil soll beim Tod des Partners oder der Partnerin nach der Geburt des gemeinsamen Kindes per 2024 Anspruch auf einen längeren Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub haben. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesrates hervor.
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Im Falle des Todes der Kindsmutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt haben der Vater oder die Ehefrau der Mutter Anspruch auf 14 Wochen Urlaub zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Die betreffende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch. Die Änderung solle dafür sorgen, dass in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben, teilte die Landesregierung weiter mit.

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Bezug untersteht konkreten Vorgaben

Der Urlaub muss unmittelbar nach dem Tod ununterbrochen bezogen werden und endet vorzeitig, wenn der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Im Todesfall des Vaters beziehungsweise der Ehefrau der Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes hat zudem die Mutter Anspruch auf zwei zusätzliche Wochen Urlaub, die gemäss Modalitäten des Vaterschaftsurlaubs bezogen werden können.

Todesfälle kurz nach Geburt sind selten

Todesfälle kurz nach der Geburt eines Kindes treten selten auf, wie der Bundesrat weiter mitteilt. Die Kosten der Änderung der Erwerbsersatzordnung werden für das Jahr 2024 auf rund 120'000 Franken geschätzt.

Auch bei den Ausführungsbestimmungen wurden einige Anpassungen vorgenommen. Mit Inkrafttreten der «Ehe für alle» im Jahr 2022 wurde auch die Ehefrau der Mutter als rechtlicher Elternteil anerkannt, wodurch sie Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub und die Vaterschaftsentschädigung hat.

(sda/red.)

veröffentlicht: 22. November 2023 10:35
aktualisiert: 22. November 2023 10:38
Quelle: ArgoviaToday

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