Polizeiabkommen

Bussen aus Deutschland und anderen EU-Staaten: Was muss ich bezahlen?

· Online seit 10.02.2024, 06:03 Uhr
Die Schweiz und Deutschland haben ein neues Polizeiabkommen. Das bedeutet, dass die Schweiz Bussen aus Deutschland eintreiben kann. Wir erklären dir, was das genau bedeutet und wie es bei Bussen aus unseren anderen Nachbarländern aussieht.
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Wenn eine Person aus der Schweiz im deutschen Strassenverkehr gegen das Gesetz verstossen hat, kam die Busse bisher direkt aus Deutschland. Das ist jetzt nicht mehr so, die Schweiz kann diese Bussen einziehen. Doch was genau hat sich geändert? Und wie sieht es bei den anderen Nachbarländern aus? Hier gibt es die Übersicht.

Was haben die Schweiz und Deutschland unterschrieben?

Die Schweiz und Deutschland haben schon vor über einem Jahr ein Abkommen zur «Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Polizei und Justiz» beschlossen. Nach der Schweiz hat im Herbst 2023 auch der deutsche Bundestag dem Abkommen zugestimmt. Im Dezember wurde vorerst die befristete Vereinbarung bis Ende 2024 verlängert, noch in diesem Jahr wird aber die unbefristete Fassung in Kraft treten.

Was heisst das für Bussen aus der Schweiz und aus Deutschland?

Wenn eine Person aus der Schweiz in Deutschland zu schnell fährt, am Steuer mit dem Handy am Ohr telefoniert oder nur schon falsch parkiert, kann die Schweiz diese Busse eintreiben. Umgekehrt kann Deutschland Bussen aus der Schweiz einziehen.

Das war bisher nicht möglich?

Jein. Theoretisch war das schon im früheren Polizeiabkommen so definiert, aber nie umgesetzt. Bekam man in der Schweiz einen Zahlungsbefehl aus Deutschland, konnte man ihn bezahlen oder ignorieren.

Natürlich hatte das Konsequenzen: Wer nicht bezahlte, kam auf eine Liste und riskierte bei einem Grenzübertritt, dem Transit über einen deutschen Flughafen oder bei einer Polizeikontrolle, eine noch viel höhere Busse zu bekommen.

Wird jetzt jede noch so kleine Busse von den Behörden eingezogen?

Nein, es gibt gewisse Voraussetzungen. So muss die Busse in der Schweiz mindestens 80 Franken betragen, in Deutschland mindestens 70 Euro. Zudem muss es möglich sein, dass gegen die Busse Widerspruch eingelegt werden kann. Und dann darf das andere Land nur helfen, wenn für das Verkehrsdelikt keine Haftstrafe droht.

Ist das nicht ein riesiger administrativer Aufwand? Wer bekommt das Geld?

Das eingetriebene Geld wird ans Ursprungsland geschickt. Wenn man also in Deutschland gebüsst wird, schickt die Schweiz das Geld weiter. Trotzdem werden keine Gebühren oder Entschädigungen erhoben, die beiden Länder gehen davon aus, dass sich diese Aufwände in etwa ausgleichen.

Wer profitiert eher vom Abkommen?

Das deutsche Bundesjustizministerium rechnet damit, dass zu Beginn mehr Anfragen aus der Schweiz kommen, bis in etwa einem Jahr soll sich das jedoch ausgeglichen haben. Trotzdem dürfte die Schweiz mehr davon profitieren, da die Bussen in der Schweiz höher sind und vermehrt deutsche Autofahrer zur Kasse gebeten werden.

Wie sieht es bei Bussen aus Italien, Frankreich, Österreich und Liechtenstein aus?

Bussen aus Italien kommen immer noch direkt aus dem Ursprungsland, sie werden nicht von der Schweiz eingetrieben. Hier gibt es auch sehr hohe zusätzliche Gebühren und ein Widerspruch gegen eine solche Busse ist mit viel Aufwand verbunden.

Mit Frankreich, Österreich und Liechtenstein hat die Schweiz bereits Abkommen, die Schweizer Behörden treiben diese Bussen ein und umgekehrt.

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veröffentlicht: 10. Februar 2024 06:03
aktualisiert: 10. Februar 2024 06:03
Quelle: FM1Today

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