Indiskretionen

Corona-Leaks: Bundesrat zieht Konsequenzen

24.01.2024, 21:39 Uhr
· Online seit 24.01.2024, 21:37 Uhr
Der Bundesrat tut laut seiner parlamentarischen Aufsicht zu wenig gegen Indiskretionen. Die Landesregierung widerspricht nun: Sie habe bereits viele Massnahmen ergriffen, um dem Problem entgegenzuwirken. Trotzdem sollen noch weitere Schritte folgen.
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Nach den zahlreichen Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften hatten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) das Thema aufgegriffen. Sie kamen in ihrem Mitte November veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass die Corona-Leaks nicht direkt dem damaligen Gesundheitsminister Alain Berset angelastet werden könnten. Jedoch habe er wie alle anderen Bundesratsmitglieder zu wenig gegen Indiskretionen unternommen.

Am Mittwoch nahm der Bundesrat nun erstmals Stellung dazu. Demnach hat er bereits verschiedene Massnahmen gegen Indiskretionen ergriffen. Beispielsweise habe er die Bundeskanzlei beauftragt, bei Indiskretionen zu Bundesratsgeschäften konsequent Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft einzureichen. Im Jahr 2023 habe es zwölf solche Anzeigen gegen unbekannt gegeben.

Die Bundeskanzlei prüfe zudem in Zusammenarbeit mit den Departementen regelmässig die Notwendigkeit von Zugriffen auf die Datenbank der Bundesratsgeschäfte sowie die Anzahl der Zugriffsberechtigten. Die Abwicklung von geheim klassifizierten Geschäften werde verbessert.

«Bundesrat verurteilt jegliche Indiskretionen»

Einen grossen Teil der insgesamt neun Empfehlungen der GPK hält der Bundesrat für bereits erfüllt. Weitere Verbesserungen seien jedoch angedacht, schreibt er. «Der Bundesrat verurteilt jegliche Indiskretionen.» Er begrüsse daher die Bemühungen der GPK, Indiskretionen seitens des Bundesrats und der Bundesverwaltung zu verhindern.

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Namentlich sollen die Bundesangestellten für das Thema der Indiskretionen sensibilisiert und auf die Anzeigepflicht nach dem Bundespersonalgesetz hingewiesen werden. Ferner soll die Whistleblowing-Meldestelle bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) künftig leichter auch für die Meldung von Indiskretionen genutzt werden können.

Schliesslich wird der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich Mitte 2024 eine Botschaft zu einer Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) unterbreiten, mit der die Auswertung von Randdaten betreffend Zugriffe auf Bundesratsgeschäfte erleichtert werden soll. Damit sollen die Voraussetzungen für die Strafverfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen verbessert werden.

Kontakte zum Ringier-CEO

Im Januar 2023 waren verschiedene Informationen aus einem Strafverfahren, das von einem von der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingesetzten ausserordentlichen Staatsanwalt geführt wurde, an die Öffentlichkeit gelangt. Es handelte sich dabei namentlich um Inhalte aus Einvernahmeprotokollen und E-Mails des ehemaligen Kommunikationschefs des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI).

Gemäss der Medienberichterstattung soll dieser wiederholt den CEO der Ringier AG mit verschiedenen Informationen zu Covid-19-Geschäften des Bundesrates bedient haben, die zum Zeitpunkt der Weitergabe dem Amtsgeheimnis unterlegen haben sollen. In ihrem Bericht stellten die GPK gestützt auf eine Liste des Bundesrats und einer darauf basierenden Medienanalyse fest, dass unter 500 untersuchten Artikeln von 24 Medientiteln rund 200 sicher auf Indiskretionen basierten.

Berset hatte kurz vor seinem Rücktritt Kontakte mit dem CEO des Ringier-Konzerns während der Corona-Pandemie zugegeben, beharrte aber darauf, dass nichts Vertrauliches ausgetauscht worden sei. In der Stellungnahme des Bundesrats zum GPK-Bericht wird Berset oder sein ehemaliges Departement mit keinem Wort erwähnt.

(sda/bza)

veröffentlicht: 24. Januar 2024 21:37
aktualisiert: 24. Januar 2024 21:39
Quelle: ZüriToday

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