E-Autos, E-Bikes und Fahrprüfung

Diese Änderungen kommen 2024 im Strassenverkehr auf dich zu

27.12.2023, 17:36 Uhr
· Online seit 26.12.2023, 16:24 Uhr
2024 treten diverse Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft. Änderungen gibt es für dich, wenn du ein Elektroauto oder ein E-Bike hast, die Fahrprüfung machen willst oder wenn du noch einen alten Führerausweis hast. Hier gibts die Übersicht.
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Was ändert sich bezüglich den Strassenverkehrsregeln per 1. Januar 2024?

Durchatmen. Es ändert sich per Jahreswechsel nicht viel – ausser du hast ein Elektroauto. Wer ein E-Auto besitzt, muss ab dem 1. Januar 2024 neu eine Automobilsteuer beim Import bezahlen. Ob die Händler diesen Aufpreis auf die Kundinnen und Kunden abwälzen, ist ihnen freigestellt.

Seit 1997 profitierten E-Autos von einer Steuerbefreiung, die nun abgeschafft wird. Die Rechnung wird aber nicht am 1. Januar reinflattern. Ansonsten kannst du im neuen Jahr auf Schweizer Strassen nach denselben Regeln fahren wie 2023.

Was müssen Autofahrerinnen und Autofahrer über neue Regeln 2024 wissen?

Änderungen gibt es vor allem für jene Personen, die einen neuen Ausweis oder eine neue Ausweiskategorie erwerben möchten. Es handelt sich eher um Erleichterungen. Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss ab 1. März 2024 keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Wer zwischen 65- und 74-jährig ist und noch keinen Ausweis hat, braucht ab 2024 keine verkehrsmedizinische Untersuchung mehr. Neu ist das erst ab 75-jährig obligatorisch.

Etwas strenger gehandhabt wird es bei der praktischen Fahrprüfung auf dem Töff oder im Auto. Diese dauert neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Verkehr. Zuvor reichte eine halbe Stunde. Und aufgepasst, wer noch einen alten blauen Fahrausweis in Papierform hat. Dieser verliert ab Oktober 2024 seine Gültigkeit. Man muss diesen bis spätestens am 31. Oktober umtauschen. Sonst drohen Bussen.

Was ändert sich für E-Bike-Fahrerinnen und Fahrer?

Hier gibt es tatsächlich eine wegweisende Änderung. E-Bike-Fahrerinnen und Fahrer können künftig nicht mehr einfach durch 20- und 30-Zonen donnern. Damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, müssen künftig alle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser gilt für neue schnelle E-Bikes ab dem 1. April 2024. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.

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veröffentlicht: 26. Dezember 2023 16:24
aktualisiert: 27. Dezember 2023 17:36
Quelle: BärnToday

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