In einem Brief von Ende Mai seien gegen mehrere emeritierte und amtierende Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz sowie gegen weitere Kleriker Vorwürfe im Umgang mit sexuellen Missbrauchsfällen erhoben worden, hiess es in der Mitteilung von Sonntagmorgen weiter. Der Brief richtete sich an den Apostolischen Nuntius - dem Papst-Botschafter der Schweiz, Martin Krebs. Dieser habe den Brief umgehend an die zuständige Behörde in Rom, das Dikasterium für Bischöfe, weitergeleitet. Dieses beauftragte nun den Bischof von Chur, Joseph Bonnemain (75), mit einer internen Voruntersuchung.
Gegen einzelne Personen stehe der Vorwurf im Raum, in der Vergangenheit selber sexuelle Übergriffe begangen zu haben, teilte die Bischofskonferenz weiter mit. Für die Ermittlung von Sexualdelikten sei in erster Linie die Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Die Staatsanwaltschaft sei über die im Brief erwähnten Fälle in Kenntnis gesetzt worden.
Hauptgegenstand der kirchlichen Voruntersuchung seien die Vorwürfe des Vertuschens, teilte die Bischofskonferenz mit. Die Untersuchung werde voraussichtlich bis Ende Jahr abgeschlossen sein.
Bonnemain will die Wahrheit herausfinden
Die Bischofskonferenz verschickte die Mitteilung, nachdem der «SonntagsBlick» die Vorwürfe publik gemacht hatte. «Am liebsten hätte ich den Auftrag von Rom abgelehnt», sagte Bonnemain im Interview mit dem «SonntagsBlick». Er fühle sich seinen Mitbrüdern im Bischofsamt verbunden. Den Opfern und der Gerechtigkeit zuliebe habe er aber zugesagt. Befangen sei er nicht. «Ich werde versuchen, restlos und präzise die Wahrheit herauszufinden.»
Er untersuche, ob die Verantwortlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten richtig reagiert oder die Meldepflichten verletzt haben. «Ich ermittle nicht gegen jemanden - es geht darum, Sachverhalte zu überprüfen», sagte Bonnemain.
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Weiteres Vorgehen noch offen
Soweit Bonnemain wisse, seien die von den Vorwürfen betroffenen Personen weiter in ihrem Amt tätig. In seiner Funktion habe er nicht die Kompetenz, jemanden zu suspendieren. «Auch wenn keine Verurteilung vorliegt, müssen wir sehr ernsthaft prüfen, ob jemand überhaupt nochmals in der Seelsorge eingesetzt werden kann», sagte Bonnemain. Der Schutz von Minderjährigen und hilfesuchenden Erwachsenen müsse über allem stehen.
Die Schweizer Bischofskonferenz schrieb, dass sie aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben machen könne. Nach Abschluss der Voruntersuchungen werde der Bericht an das Dikasterium für Bischöfe in Rom übermittelt. Das Dikasterium entscheidet dann über das weitere Vorgehen, hiess es in der Mitteilung.
(sda)