Der Nationalrat debattierte am Mittwoch eine Vorlage, deren Zweck es ist, die vom Bund geleistete Anstossfinanzierung für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder auf Dauer rechtlich zu verankern. Namentlich SVP und FDP beantragten vergeblich Kürzungen. Sie argumentierten, die Kinderbetreuung ausserhalb der Familie sei Aufgabe der Kantone.
Beschlossen hat der Rat nun, dass der Bund zunächst bis zu 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes übernimmt; später kann es weniger sein. Der Anfangsbeitrag des Bundes beläuft sich laut Schätzung der Kommission, die das Gesetz entworfen hat, auf rund 710 Millionen Franken im Jahr.
Der Bund soll zudem lediglich Betreuungsplätze für Kinder unterstützen, deren Eltern ein bestimmtes Arbeitspensum leisten. Unterstützt werden sollen Betreuungsplätze für Kinder bis zum Ende der Primarschulzeit.
(sda)