Das bedeuten die neuen Solothurner Motorfahrzeugsteuern für dich
Quelle: Tele M1
Zwei Vorstösse aus dem Kantonsrat forderten die Einführung einer ökologischeren Motorfahrzeugsteuer, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Jetzt sollen das aus den 1960er-Jahren stammende Gesetz und die Verordnung über Steuern und Gebühren für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Schiffe modernisiert werden.
So sollen die Steuern neu berechnet werden
Laut dem Vorschlag der Regierung sollen die Fahrzeuge neu nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert werden - statt wie bisher nach Hubraum. E-Fahrzeuge würden künftig ausschliesslich nach Gesamtgewicht besteuert, da ihre Leistung keinen direkten Einfluss auf die Umweltbelastung habe. Um das wegen der Batterie höhere Gewicht auszugleichen, sollen die Halter einen Rabatt von 20 Prozent erhalten.
Ohne Anpassung droht Finanzloch
Mit der Totalrevision bleibt der Steuerertrag «mehr oder weniger gleich», wie die Regierung schreibt. Wegen der steigenden Zahl der bisher steuerbefreiten Elektrofahrzeuge würde - ohne Gesetzesänderung - die Strassenrechnung des Kantons voraussichtlich ab 2028 rote Zahlen schreiben.
Motorfahrzeugkontrolle heisst neu Strassenverkehrsamt
Die neue Regelung sei «einfach und transparent», hiess es. Fahrzeughaltende könnten die Steuern neu anhand der Fahrzeugdaten selbst berechnen.
Bei den bisher nach Nutzlast besteuerten Motorfahrzeuge ändere sich die Bemessungsgrundlage nicht. Das bisherige, separate Gesetz über die Schiffssteuer solle in das neue Motorfahrzeugsteuergesetz überführt werden.
Einstellige Nummer für 10'000 Franken
Die Motorfahrzeugkontrolle soll künftig Strassenverkehrsamt heissen. Die Gebühren sollen in einen kantonalen Gebührentarif aufgeführt werden. Die Regierung will die Tarife für Kontrollschilder je nach Stellen abstufen.
Mit 10'000 Franken am teuersten wäre die Gebühr für die Abgabe eines einstelligen Schildes für «Motorwagen». Ein zweistelliges Schild wäre für 8000 Franken, ein dreistelliges für 3000 Franken, sechsstellige für 150 Franken zu haben.
Bis zu 4000 Franken soll die Gebühr für Nummern von Motorrädern betragen, bis 1000 Franken für Händlerschilder. Die öffentliche Vernehmlassung zur Vorlage läuft bis am 5. Juli.
(sda/dl)
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