Betrug

Donald Trump zu Zahlung in Höhe von mehr als 350 Millionen Dollar verurteilt

16.02.2024, 21:33 Uhr
· Online seit 16.02.2024, 21:28 Uhr
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in einem Betrugsprozess zu einer Strafzahlung von mehr als 350 Millionen US-Dollar (etwa 325 Millionen Euro) verurteilt worden. Das teilte Richter Arthur Engoron am Freitag in New York mit. Zudem dürfe Trump drei Jahre lang kein Unternehmen im Bundesstaat New York führen.
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In dem Zivilprozess ging es um die Zukunft des Firmenimperiums des 77-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft warf Donald Trump, dessen Söhnen und Mitarbeitern vor, den Wert der Trump Organization jahrelang manipuliert zu haben, um an günstigere Kredite und Versicherungsverträge zu kommen. Richter Engoron hatte dies vor dem Prozess bereits bestätigt. In dem Verfahren ging es deswegen vor allem um die Festlegung möglicher Strafen sowie weitere Anklagepunkte. Während des Prozesses wurden sowohl Trump selbst als auch mehrere seiner Kinder befragt.

Eine Gefängnisstrafe oder direkte Auswirkungen auf Trumps Bewerbung um das Präsidentenamt hatten in dem Zivilprozess nicht gedroht. Der Ex-Präsident ist derzeit allerdings noch in eine Reihe weiterer Verfahren verwickelt. Erst am Donnerstag war der Beginn eines Prozesses in Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar am 25. März von einem Richter bestätigt worden. Es wäre der erste strafrechtliche Prozess gegen einen früheren Präsidenten in der Geschichte der USA. Drei weitere Strafprozesse sind in Vorbereitung, unter anderem wegen des Vorwurfs versuchter Wahlmanipulation, zudem laufen noch Zivilprozesse.

Erst Ende Januar hatte eine Geschworenenjury in einem zweiten Verleumdungsprozess der 80-jährigen Autorin E. Jean Carroll eine Entschädigungszahlung von 83,3 Millionen Dollar zugesprochen. Trumps Anwälte hatten angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Der 77-jährige Trump gilt bei der im November anstehenden Präsidentschaftswahl als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Seine Prozesse nutzte er bislang häufig wie Wahlkampfveranstaltungen, was ihm bereits Auseinandersetzungen mit mehreren Richtern einbrachte.

(red./sda)

veröffentlicht: 16. Februar 2024 21:28
aktualisiert: 16. Februar 2024 21:33
Quelle: ArgoviaToday

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