Mittelland

Der Beschuldigte im Fall Bellach hat in den vorzeitigen Strafvollzug gewechselt

Fall Bellach

Der Beschuldigte hat in den vorzeitigen Strafvollzug gewechselt

· Online seit 05.07.2023, 16:04 Uhr
In der Nacht auf den Karsamstag war in Bellach eine 17-Jährige von einem Auto überrollt und tödlich verletzt worden. Der mutmassliche Täter, ein 19-Jähriger, hat nun in den vorzeitigen Strafvollzug gewechselt. Damit ist klar, dass er die junge Frau absichtlich überfahren hat.

Quelle: CH Media Video Unit / Silja Hänggi

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Die Ostertage wurden im Kanton Solothurn überschattet vom schrecklichen Tod einer 17-jährigen Frau. Sie wurde in Bellach in der Nähe der reformierten Kirche von einem Auto überrollt und erlag ihren Verletzungen.

Was zuerst wie ein Unfall aussah, entpuppte sich rasch als mögliches Verbrechen. Kurze Zeit später wurde ein 19-jähriger Schweizer in Untersuchungshaft genommen, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen vorsätzlicher Tötung.

Strafvollzug statt Untersuchungshaft

Die dreimonatige Untersuchungshaft wäre demnächst abgelaufen. Auf Nachfrage, ob sie verlängert wird, schreibt die Solothurner Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte stattdessen in den vorzeitigen Strafvollzug gewechselt habe.

Was bedeutet das? Gemäss Artikel 236 der Strafprozessordnung kann eine beschuldigte Person einen Antrag stellen für den Wechsel in den vorzeitigen Vollzug, wenn sich abzeichnet, dass mit einem längeren Freiheitsentzug zu rechnen ist. Voraussetzung ist, dass das Untersuchungsverfahren weit fortgeschritten und die Beweislage weitgehend geklärt ist. Auch wenn noch kein Gerichtsurteil rechtskräftig ist, werden diese Leute in den Gefängnissen oder Massnahmenzentren wie normale Häftlinge behandelt.

Weniger strenges Haftregime

Was bedeutet das im Fall Bellach? Offenbar bestehen kaum Zweifel, dass der junge Mann in jener Nacht die junge Frau mit Absicht überfahren hat, sonst wäre ein Wechsel in den vorzeitigen Vollzug nicht möglich.

Der Vorteil für den Beschuldigten ist, dass das Haftregime im normalen Vollzug weniger streng ist als in Untersuchungsgefängnissen. In letzteren sind wenige soziale Kontakte erlaubt, es gibt kaum Beschäftigung, und die Häftlinge verbringen fast ihre ganze Zeit in der Zelle. Die U-Haft ist nicht für längere Haftdauern vorgesehen.

Ausserdem kann im normalen Strafvollzug mit Resozialisierung oder allenfalls therapeutischen Behandlungen begonnen werden, was in der U-Haft nicht möglich ist. Die Tage in Haft werden beim Urteil angerechnet, sie werden also nicht doppelt verbüsst. Das gilt bei U-Haft genau so wie im vorzeitigen Vollzug.

Untersuchung geht weiter

Noch ist die Untersuchung der Staatsanwaltschaft im Fall Bellach nicht abgeschlossen, sie könne noch ein Weilchen dauern, teilt Sprecherin Claudia Meier mit. Wenn die Ermittlungen beendet sind, wird sich das Amtsgericht Solothurn-Lebern mit dem Fall befassen und einen Prozesstermin ansetzen.

(mj)

veröffentlicht: 5. Juli 2023 16:04
aktualisiert: 5. Juli 2023 16:04
Quelle: 32Today

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