Solothurner Jagdgesetz

Bei Biberschäden: Neu mehr Hilfe vom Kanton – doch es gibt einen Haken

27.09.2023, 07:11 Uhr
· Online seit 27.09.2023, 06:58 Uhr
Die Solothurner Regierung hat das Jagdgesetz teilweise überarbeitet. Nun schickt sie die Vorlage in die öffentliche Vernehmlassung. Geplant ist beispielsweise, dass der Kanton hilft, Biberschäden zu verhindern. Doch damit man Unterstützung erhält, muss man einige Bedingungen erfüllen – eine Übersicht.
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Weil das Bundesparlament das Jagdgesetz Ende 2022 angepasst hat, muss auch der Kanton Solothurn Anpassungen vornehmen. Tut er das, kann er zudem Finanzhilfen vom Bund erhalten. Das schreibt die «Solothurner Zeitung». Das sind die Änderungen, die der Solothurner Regierungsrat vorschlägt:

Änderungen beim Biber

  • Der Kanton beteiligt sich künftig an Massnahmen, die Biberschäden an Gebäuden und Anlagen verhindern. Diese Bauten müssen aber von öffentlichem Interesse sein.
  • Weiter unterstützt der Kanton, wenn es um Erschliessungswege von Landwirtschaftsbetrieben und um Uferböschungen geht, die für die Sicherheit bei Hochwasser wichtig sind.
  • Wenn es Schäden durch Biber gegeben hat, wollen sich die kantonalen Behörden finanziell beteiligen. Doch dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein: So müssen die beschädigten Gebäude und Anlagen von öffentlichem Interesse sein. Sind private Verkehrsinfrastrukturen oder Uferböschungen betroffen, muss gleichzeitig die Hochwassersicherheit nicht mehr gewährleistet sein.

Änderungen bei anderen Wildtieren

  • Bei Wildtieren, die geschützt oder gejagt werden dürfen, hat der Kanton künftig die Möglichkeit, schon früher Massnahmen anzuordnen: Nämlich dann, wenn die Tiere Menschen gefährden. Früher durften solche Massnahmen nur getroffen werden, wenn die Wildtiere grosse Schäden anrichten.

Förderung der Artenvielfalt

  • Neu können die kantonalen Behörden Massnahmen zur Arten- und Lebensförderung treffen und dabei eine finanzielle Hilfe beim Bund verlangen. Beispiele hierfür sind ausgeschiedene Wild- und Vogelschutzgebiete sowie Wildtierkorridore. 

Wie geht es jetzt weiter? 

Das revidierte Jagdgesetz geht nun in die öffentliche Vernehmlassung. Bis Ende Dezember können Änderungsvorschläge eingegeben werden.

(nsc)

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veröffentlicht: 27. September 2023 06:58
aktualisiert: 27. September 2023 07:11
Quelle: 32Today

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