Der Föderalismus gibt auch beim Thema Wildcamping den Ton an: Jeder Kanton entscheidet für sich, ob er das freie Übernachten duldet oder eben nicht. Lediglich in zwei Kantonen ist das Wildcampen erlaubt: im Aargau und im Wallis. Wer im Kanton Solothurn mit dem Campingbüssli unterwegs ist, muss zum Übernachten auf einen offiziellen Stellplatz. Der Knackpunkt: Von diesen gibt es nur sehr wenige.
Die Bewilligung ist das Problem
Gut zwei Jahre ist es her, dass der Schweizerische Bauernverband den Bauern im Lande nahelegte, sie sollen Stellplätze auf ihren Betrieben zur Verfügung stellen. Diesem Aufruf folgten viele, so auch Markus Dietschi vom Dietschi-Hof in Selzach. Anfangs, zu Pandemiezeiten, schien das Ganze unkompliziert möglich, weil die Behörden alle Augen zudrückten. Dietschi startete damals mit einem Stellplatz, hat jedoch schnell bemerkt, dass dies nicht reicht und stockte dann auf sechs Stellplätze auf.
Doch dann stellte sich heraus, dass die Stellplätze doch bewilligungspflichtig sind, weil es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt. Die Kantone beharrten immer mehr auf dem Schweizerischen Raumplanungsgesetz, das eine Bewilligung erfordert.
Insgesamt drei Ämter müssen zustimmen
Rund 14 Monate musste Dietschi in der Folge warten, ehe er die Bewilligung bekam. Insgesamt drei Ämter müssen die Anfrage bewilligen: Das Amt für Umwelt, das Amt für Landwirtschaft und das Amt für Raumplanung, welches die endgültige Entscheidung trifft.
Damit ein Bauernbetrieb überhaupt Stellplätze ausserhalb der Bauzone betreiben kann, muss der Betrieb gross genug sein und als landwirtschaftliches Gewerbe anerkannt sein. Kleinere Betriebe müssen nachweisen, dass sie auf diesen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb, also den Stellplätzen, finanziell angewiesen sind. Der Nebenbetrieb muss zudem einen engen sachlichen Bezug zum Landwirtschaftsbetrieb haben. Das kann zum Beispiel ein Hofladen sein, oder wie im Fall von Dietschi, Führungen zum Thema Landwirtschaft.
Kleinbetriebe haben wegen der Auflagen keine Chance
«Es ist eine riesen Hürde», so Dietschi. Viele kleine Betriebe hätten mit diesen Auflagen überhaupt keine Chance, eine Bewilligung zu erhalten. Dietschi weiss aber: Viele Betriebe haben trotzdem einen oder mehrere Stellplätze – ohne Bewilligung. Bisher offenbar ohne Probleme, weil: «Wo keine Kläger, da auch kein Richter". Das bleibe hoffentlich so, denn: «Wenn diese auch noch wegfallen würden, dann gäbe es definitiv viel mehr Wildcamper. Die Nachfrage nach Stellplätzen ist riesig, es gab Nächte, da hatte ich 14 Anfragen».
Kanton Bern hat bereits reagiert
Die Berner sind in Sachen Stellplätzen bereits einen Schritt weiter. Seit neustem gilt dort: Wohnmobile können von Mai bis Oktober bewilligungsfrei auf bestehenden Hofarealen in der Landwirtschaftszone abgestellt werden – ohne Bewilligung. Berner Bäuerinnen und Bauern können Interessierten so bis zu drei Stellplätze anbieten. Zudem sollen Bewilligungen für mehr Plätze schneller bewilligt werden. Man erhofft sich so, das illegale Wildcampen eindämmen zu können.
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