Fleisch nicht korrekt deklariert: Bundesgericht rügt Oensinger Firma
Eigentlich wäre die Verwendung von Separatorenfleisch in der Fleischverarbeitung kein Problem – wenn dies klar auf der Verpackung gekennzeichnet wird. Die Fleischverarbeiterin Swiss Nutrivalor AG in Oensingen wurde deswegen im Jahr 2021 von der Lebensmittelkontrolle des Kantons Solothurn angewiesen, bisherige Deklarationen zu ändern, wie die Solothurner Zeitung berichtet. Das Problem: Die Firma verwendete Begriffe wie «Pouletfleisch vom Hals und vorderem Rückenstück» statt ausdrücklich «Separatorenfleisch».
Daraufhin hat die Firma gegen die Verfügung eine Beschwerde eingereicht. Zuerst bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle, dann beim Departement des Innern und beim Solothurner Verwaltungsgericht. Grundton der Beschwerde: Die verlangte Anpassung des Begriffs sei übertrieben, die Wirtschaftsfreiheit werde verletzt und der Kanton würde sich über Fachgutachten hinwegsetzen.
Konsumentinnen und Konsumenten sollen wissen, was sie essen
Das Bundesgericht weist nun die Beschwerde der Swiss Nutrivalor AG, eine Tochterfirma der Centravo AG, ab. Es hält fest, dass eine korrekte Deklaration auf vorverpackten Produkten auch bezwecke, dass Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschungen geschützt werden. Beim Kauf von Lebensmitteln sollen alle wichtigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Zur Deklaration, wie beispielsweise Herkunftsland oder Haltbarkeit, gehöre deswegen auch die Offenlegung der vorangegangenen Verarbeitungsart – so eben auch bei Verwendung von Separatorenfleisch. Das Bundesgericht kommt also zum Schluss, dass Konsumentinnen und Konsumenten genau wissen sollen, was sie essen.
Die Centravo AG müsse die Situation anhand der aktuellen Umstände prüfen und könne zu diesem Zeitpunkt keine «pauschalisierte Aussagen treffen», sagt die Firma gegenüber der Solothurner Zeitung.
(SZ/ckp)