Mobilfunklokalisierungen

Kampf gegen Terrorismus: Solothurn passt Polizeigesetz an

07.11.2023, 10:37 Uhr
· Online seit 07.11.2023, 10:26 Uhr
Im Kanton Solothurn wird das Polizeigesetz an die geänderten Bestimmungen des Bundes angepasst. Die Kosten von Mobilfunklokalisierungen sollen neu auf terroristische Gefährder überwälzt werden können.
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Nach kurzer Debatte folgte der Kantonsrat am Dienstag dem Antrag der Regierung und hiess die Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei einstimmig gut.

Gefährder sollen für eigene Fahndung bezahlen

Der Kantonsrat beschloss gleichzeitig Änderungen im Gebührentarif. Wenn gemäss des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eine Mobilfunklokalisierung angeordnet wurde, können terroristische Gefährder neu zu teilweisem oder vollem Kostenersatz verpflichtet werden.

Gesetz leicht abgeschwächt

Die ursprüngliche Version der Regierung, wonach terroristische Gefährder in jedem Fall «zum vollen Kostenersatz verpflichtet» würden, schwächte der Kantonsrat gemäss eines Vorschlags der Justizkommission mit einer Kann-Formulierung ab.

(sda/dl)

veröffentlicht: 7. November 2023 10:26
aktualisiert: 7. November 2023 10:37
Quelle: 32Today

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