Mittelland

Mobilfunkanbieter bekommt Recht für 5G-Aufrüstung in Derendingen

Nach langem Streit

Mobilfunkanbieter bekommt Recht für 5G-Aufrüstung in Derendingen

· Online seit 13.10.2023, 10:42 Uhr
Das Solothurner Verwaltungsgericht gibt einem Mobilfunkanbieter Recht, der in Derendingen eine Antenne auf den 5G-Standard umgerüstet hat. Beschwerdeführer hatten zuvor gefordert, dass der Mobilfunkanbieter ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchführen soll.
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In Derendingen wurde im Jahr 2020 eine Mobilfunkantenne auf den 5G-Standard aufgerüstet. Das Amt für Umwelt des Kantons Solothurn hatte den nachträglichen Umbau genehmigt, wie die Solothurner Zeitung berichtet.

Wenige Wochen später ging bei der Gemeinde die Beschwerde ein, der Anbieter solle nachträglich ein Baubewilligungsverfahren durchführen. Nach dem die kommunale Instanz die Beschwerde abgelehnt hatte, folgte ein Weiterzug an das kantonale Bau- und Justizdepartement. Dieses hatte die Beschwerde ein Jahr später gutgeheissen, mit der Begründung, die Gemeinde Derendingen habe «ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen». Ausserdem müsse der Mobilfunkanbieter finanziell für die Verfahrenskosten aufkommen.

«Strahlintensität nicht verändert»

Daraufhin legte der Mobilfunkanbieter eine Beschwerde beim Solothurner Verwaltungsgericht ein. Das Verwaltungsgericht verschob das Urteil, denn es musste zuerst geprüft werden, ob der Wechsel von 4G auf 5G im Bagatellverfahren zulässig war.

Das Solothurner Verwaltungsgericht gab dem Mobilfunkanbieter nun Recht. Begründung: Die Intensität der Strahlung habe sich durch die Umstellung der Antenne auf den 5G-Standard nicht verändert. Ausserdem seien nur kleinere bauliche Massnahmen nötig gewesen. Änderungen in diesem Masse müssten nur in einem neuen Standortblatt festgehalten werden – und dies habe das Unternehmen getan. Laut dem Gericht werde also nicht ersichtlich, weshalb ein ordentliches Baubewilligungsverfahren notwendig sei.

Mobilfunkanbieter wird entschädigt

Der Kanton Solothurn entschädigt den Mobilfunkanbieter mit 6880 Franken. Die 2000 Franken des Verwaltungsgerichtsverfahrens werden aus der Staatskasse heraus bezahlt.

Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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(SZ/ckp)

veröffentlicht: 13. Oktober 2023 10:42
aktualisiert: 13. Oktober 2023 10:42
Quelle: 32Today

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