Egerkingen

Nach Tötungsversuch an Ehefrau: Fünf Jahre Haft

16.03.2023, 07:01 Uhr
· Online seit 16.03.2023, 06:59 Uhr
Im Februar 2022 hatte ein heute 28-jähriger Mann versucht, in Egerkingen seine Ehefrau mit einem Kissen umzubringen. Dafür kassiert er nun fünf Jahre Gefängnis und zwölf Jahre Landesverweis. Das hat das Richteramt Thal-Gäu am Mittwoch entschieden.
Anzeige

Vor einem Jahr hatte ein Italiener in Egerkingen versucht, seine Ehefrau zu ersticken. Für diese versuchte vorsätzliche Tötung kassiert der geständige Mann nun fünf Jahre Freiheitsstrafe und zwölf Jahre Landesverweis. Das bestätigt das Gericht auf Anfrage.

Ein Kissen auf den Kopf gedrückt

Gemäss Anklageschrift attackierte der Mann im Februar 2022 in den frühen Morgenstunden seine schlafende Ehefrau. Zuerst schloss er die Zimmertür ab und drückte dem Opfer das Kissen ins Gesicht. Die Frau erwachte und fragte, was los sei, worauf der Mann erwiderte, es sei nichts. Kurze Zeit darauf folgte die zweite Attacke auf das arglose Opfer. Während etwa einer Minute drückte der Mann mit aller Kraft das Kissen ins Gesicht des Opfers, für etwa sechs bis sieben Sekunden konnte die Frau nicht mehr atmen.

Die Frau wehrte sich mit Händen und Füssen, es gelang ihr dadurch, das Kissen zeitweise wegzudrücken und zu atmen. Sie wollte aus dem Zimmer flüchten und fiel dabei hin. Der Täter liess noch immer nicht von ihr ab und versuchte mit blossen Händen, die Atemwege seiner Ehefrau zu blockieren.

Eltern des Täters konnten eingreifen

Weil das Opfer zwischendurch mit Schreien auf seine Notlage aufmerksam machen konnte, erwachten die Eltern des Täters, die in derselben Wohnung schliefen. Der Vater trat die abgeschlossene Zimmertüre ein und konnte mithilfe der Mutter ihren Sohn wegziehen und ihre Schwiegertochter retten. Diese erlitt durch den nächtlichen Überfall ihres Gatten erhebliche Verletzungen.

Über das Motiv ist in der Anklageschrift nichts zu erfahren. Bekannt ist nur, dass der Mann seine Frau schon im Januar 2022 mit einem Messer bedroht und ihr gesagt hatte, er werde sie niederstechen. Auch für diese Drohung wurde der Italiener nun verurteilt.

Urteil im abgekürzten Verfahren

Der Fall wurde in einem abgekürzten Verfahren abgehandelt. Der Mann ist geständig und einigte sich mit der Staatsanwaltschaft auf den Schuldspruch und das verhängte Strafmass. Das Amtsgericht Thal-Gäu genehmigte am Mittwoch nach kurzer Verhandlung den ausgehandelten Deal. Zusätzlich zur Haftstrafe und dem Landesverweis erhält der Mann im Gefängnis eine ambulante Therapie. Der Täter ist seit der Tat in Haft, aktuell in der Haftanstalt Lenzburg.

Das Opfer erhält eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen.

veröffentlicht: 16. März 2023 06:59
aktualisiert: 16. März 2023 07:01
Quelle: 32Today

Anzeige
Anzeige
32today@chmedia.ch