Aeschi SO

Schon wieder ein Rüffel fürs Solothurner Verwaltungsgericht

· Online seit 25.11.2023, 10:36 Uhr
Das Bundesgericht in Lausanne pfeift das Solothurner Verwaltungsgericht zurück im Streitfall um die Schützenhäuser in Aeschi und Niederönz. Grund ist ein Formfehler. Es ist nicht der erste Rüffel fürs Solothurner Gericht in der letzten Zeit.
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Inhaltlich geht es im Streit um die Schützenhäuser in Aeschi (Kanton Solothurn) und im benachbarten Niederönz (Kanton Bern) um Schiesslärm und die Einschränkungen, die den Schützenvereinen deshalb auferlegt werden. Eigentlich schien der jahrelange Rechtsstreit mit einem Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts im Herbst 2022 erledigt, wie die Solothurner Zeitung schreibt.

Die beiden Schützenhäuser liegen keine 200 Meter auseinander. Das Gericht entschied, dass die Lärmemissionen zusammen gerechnet werden müssen. Folglich setzte es eine Obergrenze fest für die beiden Schützenhäuser: Zusammen dürfen pro Jahr noch gut 40'000 Schüsse abgefeuert werden. Der Schützenverein Aeschi unterlag also.

Formfehler des Verwaltungsgerichts

Doch der Fall wurde nicht zu den Akten gelegt, sondern beschäftigte das Bundesgericht. Und das höchste Gericht in der Schweiz erkannte einen Formfehler, genauer gesagt einen «Eröffnungsfehler». Das zuständige Solothurner Departement für Bau und Justiz hatte 2021 einen Entscheid einem Beschwerdeführer direkt mitgeteilt und nicht dessen Rechtsvertreter. Prompt verpasste der Beschwerdeführer eine Frist, seine Eingabe wurde im Urteil des Verwaltungsgerichts deshalb nicht berücksichtigt.

Die Solothurner Behörden stellten sich auf den Standpunkt, sie hätten gar nicht gewusst, dass der Beschwerdeführer einen Rechtsvertreter hat. Doch das hätten sie wissen müssen, sagen nun die Bundesrichter: Weil der Fall auch im Kanton Bern geführt wurde (zwischen den Schützenhäusern verläuft die Kantonsgrenze), war die Rechtsvertretung dort publiziert und auch in den Akten der Solothurner vermerkt.

Der langen Schreibe kurzer Sinn: Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird wegen dieses Formfehlers vom Bundesgericht aufgehoben, der Fall muss neu beurteilt werden. Der Beschwerdeführer wird mit 2000 Franken entschädigt.

Nicht der erste Rüffel aus Lausanne

Zufall oder nicht – das Solothurner Verwaltungsgericht hat gerade einen schlechten Lauf. Auch im Fall der Sanierung der Strasse auf den Grenchenberg, wurde es vom Bundesgericht zurückgepfiffen, wie am Freitag bekannt wurde. In diesem Fall ging es darum, ob eine Beschwerde aufschiebende Wirkung hat oder nicht.

Bei der gescheiterten Umfahrung Klus war es ebenfalls das Verwaltungsgericht, das dem vom Volk genehmigten Megaprojekt den Stecker zog. Es gewichtete eine negative Stellungnahme der Eidgenösssichen Kommission für Natur- und Heimatschutz höher als die Interessen der lärmgeplagten Bevölkerung in der Klus zwischen Oensingen und Balsthal. Hier stützte das Bundesgericht allerdings den umstrittenen Entscheid des Verwaltungsgerichts beziehungsweise erklärte sich für nicht zuständig.

«Gericht soll Arbeit besser machen»

In Olten hat Stadtpräsident Thomas Marbet im August harte Kritik geübt, weil das Verwaltungsgericht die Planungen für zwei wichtige Bauvorhaben gestoppt hat (Olten Südwest und Sanierung des Einkaufszentrums Sälipark). Das Gericht müsse seine Arbeit besser machen, sagte Marbet – es mische sich in Fragen ein, die politisch statt juristisch zu entscheiden seien.

Eine solche direkte Kritik an der Arbeit eines Gerichts ist in der Schweiz relativ selten. Das Verwaltungsgericht wollte sich im August nicht zu den Vorwürfen äussern. Die genannten Fälle sind beide noch hängig.

(mj)

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veröffentlicht: 25. November 2023 10:36
aktualisiert: 25. November 2023 10:36
Quelle: 32Today

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