Kanton Solothurn

Streit um Gebühr für Hundemarken geht in nächste Runde

15.02.2024, 10:09 Uhr
· Online seit 20.01.2024, 14:42 Uhr
Hundemarken gibt es seit 2017 im solothurnischen nicht mehr. Trotzdem kassiert der Kanton weiterhin munter Gebühren. Ein Gericht gibt nun einer Beschwerde recht. Doch der Fall ist komplizierter, als es den Anschein macht.
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Auf den ersten Blick scheint der Fall klar. Der Kanton darf keine Gebühren erheben, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Man könnte also meinen, dass dies auch für die 40 Franken Gebühr der Hundemarken gelten sollte.

Es geht um viel Geld

Weil Hundehalter seit 2017 ihre Tiere auf eigene Kosten chippen und registrieren lassen müssen, kann der Kanton für die nicht mehr existierenden Hundemarken auch keine Gebühren mehr kassieren – so der logische Gedankengang. In der Praxis kassiert der Kanton aber weiterhin die Gebühren für die rund 19'000 Hunde ein. Das ergibt eine stolze Summe von jährlich 800'000 Franken.

Balsthal hat es bereits ohne Erfolg versucht

Bereits Bekanntschaft mit der Hartnäckigkeit des Kantons in dieser Frage hat die Gemeinde Balsthal gemacht. Sie weigerte sich, die Gebühren dem Kanton abzuliefern und hielt die Gelder auf einem Sperrkonto zurück. Die Angelegenheit endete vor Gericht. Am Ende musste Balsthal das Geld dem Kanton überweisen. Grund: Die Gemeinde sei nicht berechtigt zur Einsprache, das müsse von einem Hundehalter selbst kommen.

Oltner Hundehalterin bezwingt Kanton vor Gericht

Genau das hat nun die Oltner Hundehalterin und Rechtsanwältin Catherine Müller getan, wie die Solothurner Zeitung berichtet. Sie hat das Urteil bis vors Steuergericht weitergezogen und vollumfänglich recht erhalten. Es sei keine Hundemarkengebühr mehr zu bezahlen, so das Urteil.

Kanton will nicht locker lassen

Die Solothurner Regierung bleibt jedoch hartnäckig und will nun auf Umwegen an das Geld kommen, das dem Kanton zu entgehen droht. Konkret will der Kanton nun die 40 Franken über die Hundesteuer der Gemeinden eintreiben. Die Hundehalter müssten so zwar keine 40 Franken mehr für eine Hundemarke bezahlen, die es nicht gibt, würden aber neu über die Hundesteuern stärker zur Kasse gebeten werden.

Gebührengelder werden für andere Zwecke verwendet

Die Regierung argumentier unlängst, sie brauche das Geld, um etwa die Tierseuchenbekämpfung und den Vollzug der Hundegesetzgebung zu finanzieren. Frag sich nur, woher der Kanton das Geld  hatte, als die 40 Franken noch für das Ausstellen der Hundemarken verwendet werden musste. Rechtlich dürfte das nach dem neusten Urteil des Steuergerichts zumindest heikel werden.

Kantonsrat Kreuchi kämpft weiter für Abschaffung

Vielleicht aber kann diese Frage vorher auf politischem Wege geklärt werden. Das Solothurner Kantonsparlament befasst sich Ende Januar mit dem Vorstoss der «ersatzlosen Streichung» der Gebühr. Eingereicht von FDP-Kantonsrat Freddy Kreuchi, dem Gemeindepräsidenten von Balsthal.

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veröffentlicht: 20. Januar 2024 14:42
aktualisiert: 15. Februar 2024 10:09
Quelle: 32Today

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