Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern habe den Aargauer Gemeinden Murgenthal, Rothrist und Brittnau und den Luzerner Gemeinden Pfaffnau, Reiden, Roggliswil in seinem Urteil vom 24. April die Legitimation für eine Beschwerde gegen die Genehmigung der Zonenplanänderung Brunnmatt in Roggwil BE abgesprochen.
Dort plant der Discounter Lidl ein neues Verteilzentrum. In einer Urnenabstimmung 2021 sagte das Volk Ja, nachdem es zuvor an der Gemeindeversammlung noch ein Nein gegeben hatte. Rothrist und Murgenthal als hauptbetroffene Gemeinden ziehen die Beschwerde nun weiter an das Bundesgericht, wie Zofingenregio schreibt.
Mehr als doppelt soviel Lastwagen in Aargauer Dörfern
Das Berner Verwaltungsgericht verwies in seinem Entscheid auf die schon heute sehr hohe Verkehrsdichte auf der Strecke von Roggwil zum Autobahnanschluss Rothrist, wie es hiess. Dadurch sei der Lärm, den zusätzliche Lastwagen in Murgenthal und Rothrist machen würden, vernachlässigbar.
Max Schärer, Gemeindeammann von Murgenthal, wird in der Mitteilung von Zofingenregio wie folgt zitiert: «Das Argument, dass es eh schon laut ist, finde ich zynisch. Ausserdem würde sich der Schwerverkehr in der Nacht durch die Lidl-Lastwagen in Murgenthal mehr als verdoppeln.»
Nicht auf inhaltliche Einwände eingegangen
Besonders stossend für die Gemeinden sei, dass die inhaltlichen Einwände, die sie seit Jahren gegen die Zonenplanänderung und das Lidl-Projekt vorbringen, vom bernischen Verwaltungsgericht gar nicht behandelt worden seien.
Der Regionalverband Zofingenregio weist darauf hin, dass am Standort Roggwil Logistik nur dann nachhaltig betrieben werden könne, wenn ein Grossteil der An- und Auslieferungen durch die Eisenbahn erfolgt. Dies hätten raumplanerischen Abklärungen des Kantons Bern ergeben. Dass dies für das Lidl-Projekt nicht gelten solle, sei nicht akzeptabel.
Wechselhafte Planungsgeschichte in Roggwil
Das riesige Lidl-Projekt in Roggwil hat eine wechselhafte Planungsgeschichte hinter sich. Der Kanton Bern hatte dem Projekt eigentlich schon den Stecker gezogen - nicht wegen des Verkehrs, sondern wegen des Bachs, der neben dem Areal durchfliesst. Weil der Bauabstand zu gering sei, könne das Projekt nicht bewilligt werden, hiess es 2023 von der bernischen Justizdirektion. Das Verwaltungsgericht sieht es jedoch anders und erteilte die Bewilligung. Nun muss das Bundesgericht ein Machtwort sprechen.
Ein grosses Bauprojekt, bei dem ein Nachbarkanton den Schwerverkehr schlucken muss, gibt es auch in Utzenstorf, auf dem Areal der ehemaligen Papierfabrik. Dort möchte die Migros-Tochter Digitec ein grosses Verteilzentrum bauen. Weil die Lastwagen vor allem die Solothurner Gemeinde Gerlafingen durchfahren würden, läuft diese Sturm gegen die Pläne im nahen Bernbiet.
(sda/mj)
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