Jetzt wirds teuer

Pflege oder Rodung? Bannwiler blitzt vor Bundesgericht ab

10.04.2024, 09:12 Uhr
· Online seit 10.04.2024, 09:11 Uhr
Ein Bürger aus Bannwil entdeckt in seiner Gemeinde eine mögliche widerrechtliche Abholzung und meldet das an die zuständigen Ämter. Am Schluss landet der Fall beim Bundesgericht. Fazit: Für den Mann wird es nun richtig teuer.
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Ein Mann aus Bannwil hatte festgestellt, dass es in seiner Gemeinde ein Stück Land gab, auf dem offenbar eine Hecke, ein Feldgehölz oder sogar ein Stück Wald «widerrechtlich gerodet» worden war, wie das Langenthaler Tagblatt schreibt. Besitzerin des Gebiets war die Bürgergemeinde Bannwil.

Langer Weg durch die Instanzen

Der Mann meldete seine Beobachtung dem kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren. Dieses teilte ihm mit, die abgeholzte Fläche sei nicht als Wald qualifiziert. Die Meldung wurde an das Amt für Landwirtschaft und Natur weiter geleitet. Dieses hat bei einem Termin vor Ort festgestellt, dass es sich nicht um einen Pflegeeingriff, sondern um eine komplette Abholzung handelte. Das Amt stellte deshalb beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einen Antrag auf Wiederherstellung des Gebietes «mit Erstpflanzen und Asthaufen für Kleintiere».

Der Regierungsstatthalter wiederum  konnte keinen widerrechtlichen Heckeneingriff feststellen. Die Aktion sei keine Abholzung gewesen, sondern eine Pflegemassnahme. Dazu habe die Burgergemeinde Bannwil an anderer Stelle ersatzweise 22 junge Eichen gepflanzt und vier Asthaufen errichtet.

Der Mann aus Bannwil hat darauf gegen diese Verfügung des Statthalters Beschwerde eingelegt. Er wandte sich dafür zuerst an die kantonale Volkswirtschaftsdirektion, danach ans Bernische Verwaltungsgericht. Beide Instanzen lehnten seine Beschwerden ab. Dafür wurden dem Mann Gerichts- und Parteikosten auferlegt, die dieser nicht akzeptieren wollte.

Auch Bundesgericht weist Beschwerde ab

Deshalb zog der Mann den Fall ans Bundesgericht weiter. Die Richter in Lausanne stützten aber das Verwaltungsgericht und wiesen die Beschwerde des Bannwilers ebenso ab. Das Gericht argumentierte, der Beschwerdeführer sei gar nicht zur Beschwerde legitimiert, weil er keinen eigenen Bezug zur Streitsache habe.

Deshalb ging das Bundesgericht auch gar nicht weiter auf den eigentlichen Inhalt der Streitsache ein. Sie behandelten einzig die Frage, wer am Ende für das Verfahren und die Anwälte bezahlen müsse – und das ist gemäss Urteil des Bundesgerichts der Mann aus Bannwil.

Jetzt wirds teuer

Dieser zeigt sich über das Urteil verärgert und missverstanden. «Ich war überzeugt, dass das Bundesgericht den Fall an das Regierungsstatthalteramt zur Neubeurteilung zurückweist», sagt er gegenüber der Zeitung. Auf ihn kommen nun Kosten von mehreren Tausend Franken zu. Dies will der Beschwerdeführer aber nicht akzeptieren.

Er hat deshalb eine Stellungnahme verfasst, die er dem Bundesgericht zustellen wird. Er sei sich aber bewusst, dass seine rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Einen Schlussstrich will er aber trotzdem noch nicht unter die Sache ziehen. Er sei auf allfällige Forderungen des Rechtsvertreters vorbereitet und werde entsprechend darauf reagieren. Was er genau zu machen gedenkt, lässt er aber offen.

(LT/ma)

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veröffentlicht: 10. April 2024 09:11
aktualisiert: 10. April 2024 09:12
Quelle: 32Today

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