Die beschwerdeführende Arbeitsgemeinschaft hatte ursprünglich gegen die Vergabe der Arbeit an einen Konkurrenten Beschwerde eingelegt. Sie stellte zudem ein Gesuch um aufschiebende Wirkung während des laufenden Beschwerdeverfahrens. Das Gesuch wurde im März 2023 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
Einen Monat später unterzeichneten die SBB den Vertrag für die Vergabe der Arbeiten. Auf Anfrage des Bundesverwaltungsgericht bestätigte das leer ausgegangene Konsortium, dass es eine Weiterführung seines Verfahrens wünsche. Es reichte jedoch keine Schadensersatz-Gesuche ein, wie aus dem veröffentlichten Entscheid hervor geht.
Praktisches und aktuelles Interesse
Das Gericht hat den Fall nun abgeschrieben, weil weder ein praktisches noch ein aktuelles Interesse mehr an einem Entscheid bestehe. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Die SBB führten Ende November 2021 eine Ausschreibung für die Instandsetzung des Hauenstein-Basistunnels durch. Nach Abschluss dieses Verfahrens vergaben sie die Arbeiten Ende Juni 2022. Einen Monat später legte eines der vier übergangenen Konsortien beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein
Der Hauenstein-Basistunnel ist 8,1 Kilometer lang und liegt auf der Strecke Olten-Basel. Er wird täglich von rund 100 Güterzügen und 320 Personenzügen durchfahren. Die Gesamtsanierung des Bauwerks – mit Gewölbe, Gleisen, Kabeln und Entwässerung – wird auf 140 Millionen Franken geschätzt. Die letzte Renovierung fand vor rund 40 Jahren statt.
(sda/red)