Energie

Denkmalschutz als Hindernis für sauberen Strom?

· Online seit 13.07.2023, 11:11 Uhr
Auf das Dach des denkmalgeschützten «Gressly-Haus» in Solothurn soll eine Solaranlage kommen, so möchten es die Eigentümer. Um dem Originaldach so getreu wie möglich zu werden, sollen die Solarziegeln in Form und Farbe den Original Biberschwanzziegeln nachempfunden werden. Die städtische Denkmalpflege lehnt das Projekt jedoch ab. Das Solothurner Verwaltungsgericht soll den Fall nun beurteilen.
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Darf das Eigentümer-Ehepaar eine Solaranlage auf seinem denkmalgeschützten «Gressly-Haus» bauen? Dies wird das Solothurner Verwaltungsgericht entscheiden müssen, wie die Solothurner Zeitung schreibt. Der Kantonale Denkmalschutz hatte ein entsprechendes Gesuch abgelehnt. Dies, obschon die Eigentümer Solarziegeln verwenden wollen, die dem Originaldach in Form und Farbe sehr nahe kommen.

Seit rund 80 Jahren ist das 300-jährige Haus, welches an prominenter Lage am südlichen Aareufer in Solothurn steht, unter kantonalem Denkmalschutz. Vor 12 Jahren kauften Bernadette und Reto Antener das Haus und haben es seither laufend renoviert, immer unter Berücksichtigung der Denkmalpflege. Als letztes wollen sie jetzt das Dach und die Fassade in Angriff nehmen. Auf der von der Aare abgewandten Dachseite plant das Ehepaar eine Solaranlage, die im Jahr über 18'000 Kilowattstunden Strom produzieren soll.

Ehepaar fechtet Entscheid an

Die Eigentümer waren sich bewusst, dass sie das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Hauses nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen. Deshalb planten sie Solarziegeln zu verwenden, die dem Original in Form, Farbe und Mattheit angepasst sind. Die Stadt lehnte das Baugesuch jedoch ab mit der Begründung, die geplante Solaranlage unterscheide sich deutlich in Form und Struktur von den Original Biberschwanzziegeln.

Das Ehepaar Antener will das nicht akzeptieren und fechtet den Entscheid an. Sie sind der Meinung, dass die Denkmalpflege sich nicht wirklich mit der Materie auseinandergesetzt hat. Zudem sei die Dachfläche, welche mit der Solaranlage bedeckt werden soll, kaum zu sehen.

Unterschied zum Original fast nicht zu sehen

«Die Denkmalpflege hat keinerlei Bereitschaft gezeigt, sich eingehend mit der Materie zu befassen», sagt Reto Antener der Solothurner Zeitung. Denn die Solarziegel würden dem Originaldach so ähnlich sein, dass man den Unterschied fast gar nicht erkennen könne. Das Ehepaar wirft der Denkmalpflege vor, diese habe das Projekt abgelehnt, ohne es als Einzelfall geprüft zu haben, weil diese befürchtet, dass weitere Projekte für Solardächer auf Solothurner Altstadtdächern angemeldet würden.

Wegweisender Entscheid

Der Chef der Denkmalpflege, Stefan Blank, hat sich zum laufenden Verfahren nicht geäussert. Das Solothurner Verwaltungsgericht muss nun den Fall beurteilen. Da es in Vergangenheit keine ähnlichen Fälle beim Verwaltungsgericht gegeben hat, wird dieser Entscheid wegweisend sein.

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(SZ/hed)

veröffentlicht: 13. Juli 2023 11:11
aktualisiert: 13. Juli 2023 11:11
Quelle: 32Today

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