Solothurn

Messerstecher vom Dornacherplatz darf in der Schweiz bleiben

08.02.2024, 12:27 Uhr
· Online seit 08.02.2024, 10:10 Uhr
Der Mann, der vor zwei Jahren in Solothurn auf dem Dornacherplatz einen Iraner mit einem Messer angegriffen hat, darf in der Schweiz bleiben und wird zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. So entschied das Solothurner Obergericht.
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Ein Türke griff am 10. Februar 2022 in Solothurn auf dem Dornacherplatz einen Iraner an – er stach ihm dabei mit einem Taschenmesser in die Pobacke. Wie die Solothurner Zeitung schreibt, verurteilte ihn das Amtsgericht Solothurn-Lebern letztes Jahr zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten Freiheitsentzug sowie zu einem Landesverweis für fünf Jahre.

Angeklagter hat geistiges Niveau eines 12-jährigen

Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte zogen den Fall weiter. In der Obergerichtsverhandlung, bei der der Angeklagte aufgrund eines epileptischen Anfalls fehlte, wurden seine Mutter sowie die Neurologin und der psychiatrische Gutachter befragt. Der 40-jährige ist geistig leicht behindert mit einem IQ von 67, was dem Niveau eines 12-jährigen entspricht. Er muss täglich Medikamente einnehmen, was er aber oft vergisst. Seine frühere Alkohol- und Drogensucht hat er überwunden.

Die Neurologin sowie der psychiatrische Gutachter kamen zu dem Schluss, dass herkömmliche Therapien nicht erfolgsversprechend seien und empfahlen stattdessen eine enge Begleitung und Unterstützung für den 40-jährigen Angeklagten. Seine Familie, insbesondere seine Mutter, steht bereit, ihn wieder aufzunehmen und sich um ihn zu kümmern. In der Türkei hätten sie keinen Ort, wohin sie gehen könnten, da ihr Herkunftsgebiet durch ein schweres Erdbeben stark beschädigt wurde.

Obergericht verzichtet auf Landesverweis

Die Verteidigerin argumentierte, dass der Angeklagte das Opfer gar nicht hätte lebensgefährlich verletzen können und schlug eine angemessene Strafe von 9 Monaten vor. Das Obergericht entschied schliesslich, auf einen Landesverweis zu verzichten und die persönlichen Interessen des Angeklagten, etwa seine Familie nicht zu verlieren, zu berücksichtigen, ihm jedoch eine 18-monatige Freiheitsstrafe aufzuerlegen. Da er diese bereits abgesessen hat, wird er bald freigelassen. Zudem wird eine Meldung bei der KESB gemacht.

(sz/hed)

veröffentlicht: 8. Februar 2024 10:10
aktualisiert: 8. Februar 2024 12:27
Quelle: 32Today

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