Gerichtsentscheid

Trotz Denkmalschutz: Haus in Solothurn darf mit Solarziegeln gedeckt werden

· Online seit 17.10.2023, 06:27 Uhr
Der Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes in Solothurn wollte einen Teil des Dachs mit speziellen Solarziegeln neu eindecken und damit Strom produzieren. Die Stadt hat das Baugesuch aufgrund einer Einschätzung des Denkmalschutzes abgelehnt. Das Verwaltungsgericht sieht das nun anders.
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Denkmalschutz oder Umweltschutz: Mit dieser Frage musste sich das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn beschäftigen. Der Besitzer des «Gressly-Hauses» am südlichen Aareufer wollte dieses mit einer Solaranlage ausrüsten. Diese wurde aber nicht mit den bekannten schwarzen Solarpanels geplant, sondern mit speziellen Solarziegeln. In Form und Farbe sehen sie ähnlich aus wie die Originalziegel, die auf dem denkmalgeschützten Haus verbaut sind. Der kantonale Denkmalschutz hat in einer Expertise aber festgestellt, dass die neuen Ziegel das Gebäude «wesentlich beeinträchtigen» würden. Deshalb lehnte die Stadt Solothurn das Baugesuch des Besitzers ab.

Verwaltungsgericht pfeift Denkmalschutz zurück

Der Hausbesitzer zog den Entscheid weiter. Deshalb musste sich das Solothurner Verwaltungsgericht nun mit der Frage beschäftigen, ob der Ausbau von erneuerbaren Energien wichtiger sei als die originalgetreue Erhaltung von denkmalgeschützten Bauten. In seinem Urteil, welches vor kurzem publiziert wurde, weist das Gericht die Einschätzungen des Denkmalschutzes zurück und gibt dem Hausbesitzer in allen Punkten recht.

In seiner Begründung schreibt das Verwaltungsgericht, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um ein gewöhnliches Umbauprojekt an einem Baudenkmal handle, sondern um die Erstellung von Solaranlagen auf Baudenkmälern. Dabei seien auch die Interessen an der Förderung der erneuerbaren Energien zu beachten. Solche Anlagen seien durchaus möglich und politisch gewollt.

Neue Ziegel kaum zu sehen

Im Weiteren folgt das Gericht in seinem Urteil der Argumentation des Hausbesitzers. Die neuen Solarziegel würden nicht auf dem ganzen Dach des Gebäudes eingesetzt, sondern nur auf einem Teil. Dieser sei der Altstadt abgewandt und nur von Gassen mit wenig Publikumsverkehr einsehbar.

Das Umbauprojekt auf dem «Gressly-Haus» könne kaum besser angepasst sein, lobt das Verwaltungsgericht. Die vorgesehenen Solarziegel seien in Form und Farbe den alten Biberschwanzziegeln nachempfunden und sogar entsprechend schattiert. Auch ein Rückbau wäre jederzeit problemlos möglich. Der Unterschied zu den alten handgefertigten Originalziegeln sei zwar erkennbar, könne aber nicht als wesentlich bezeichnet werden.

Gericht heisst Beschwerde gut

Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn heisst die Beschwerde des Hausbesitzers gut. Die Verfügung des Amtes für Denkmalpflege wird aufgehoben und dem Baugesuch für die Installation der Solaranlage zugestimmt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

(ma)

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veröffentlicht: 17. Oktober 2023 06:27
aktualisiert: 17. Oktober 2023 06:27
Quelle: 32Today

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