Versicherungsbetrug?

Strafverfahren gegen Langendörfer Gemeindepräsident

· Online seit 30.01.2024, 19:20 Uhr
Der langjährige Gemeindepräsident von Langendorf, Hans-Peter Berger, tritt per Ende Legislatur aus gesundheitlichen Gründen zurück. Doch die Gesundheit ist nicht das Einzige, das ihn belastet: Die Invalidenversicherung (IV) hat ein Verfahren wegen Versicherungsbetruges gegen ihn eingeleitet.
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Bald ist Schluss: Hans-Peter Berger hat informiert, dass er sein Amt als Gemeindepräsident von Langendorf nur noch bis Ende der laufenden Legislatur ausüben wird. Ausserdem veröffentlicht er, dass die IV ein Verfahren betreffend Rentenbetrugs bei der Staatsanwaltschaft gegen ihn eingeleitet hat. Das berichtet die «Solothurner Zeitung».

Gesundheitsbedingter Rücktritt

Hans-Peter Berger gehört zu den amtsältesten Gemeindepräsidenten des Kantons Solothurn. Am 1. August 2001 hat er sein Amt in einem 50-Prozent-Pensum angetreten. Nun zieht er sich aus gesundheitlichen Gründen zurück. Seit seinem 20. Lebensjahr sitzt er als Paraplegiker im Rollstuhl. «Meine Behinderung, mit welcher ich seit 41 Jahren lebe, zeigt mir jedoch seit einigen Jahren die Grenzen der Belastbarkeit auf, welche mit dem Amt des Gemeindepräsidiums verknüpft sind», so Berger in seiner Information über den Rücktritt.

Er habe in den letzten acht Jahren mehr als acht Monate im Spital verbracht und immer mehr paraplegiebedingte Probleme. Seit einigen Monaten würde es ihm zunehmend schwerfallen, seine eigenen Ansprüche an das Amt zu erfüllen. Aus diesem Grund möchte er die Verantwortung, die das Gemeindepräsidium mit sich bringt, abgeben.

Verfahren am Hals

Doch der Rücktritt ist nicht die einzige Neuigkeit, mit dem Hans-Peter Berger an die Öffentlichkeit getreten ist. Er gibt zu, bei der IV eine Meldepflichtverletzung begangen zu haben. Aufgrund seiner Krankheit bezieht Hans-Peter Berger neben seinem Einkommen als Gemeindepräsident auch eine IV- und Suva-Rente.

Als Gemeindepräsident sitzt Hans-Peter Berger in diversen Gremien. Er ist im Vorstand der Repla und hat das Präsidium für das Agglomerationsprogramm Solothurn inne. Zudem hat er das Präsidium des Zweckverbandes Sozialregion mittlerer und unterer Leberberg übernommen und ist im Vorstand der Suchthilfe Perspektive Region Solothurn-Grenchen.

Meldepflicht bei der IV versäumt

Die zusätzlichen Einnahmen, die sich auf 8500 bis 9000 Franken pro Jahr belaufen, hat Hans-Peter Berger in seiner Steuererklärung stets angegeben. So weit, so gut. Die Meldepflicht gegenüber der IV bei einer Veränderung der Einkommensverhältnisse hat er jedoch versäumt. Im Mai 2021 hat die IV deswegen seine Rente gestrichen und bei der Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet.

Beim Versicherungsgericht hat Berger Einsprache gegen diese Verfügung erhoben – diese wurde abgelehnt. Anschliessend hat auch die Suva die Rente für Berger gekürzt. Zusammengezählt sind das 16’000 Franken pro Jahr – also mehr als die zusätzlichen Einkünfte. Neben der Rentenreduktion besteht laut Berger auch noch eine Rückforderungspflicht von fünf Jahren. Sollte er wegen Betruges verurteilt werden, wären es sogar 15 Jahre.

(SZ/dwy)

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veröffentlicht: 30. Januar 2024 19:20
aktualisiert: 30. Januar 2024 19:20
Quelle: 32Today

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