Gebühr wird zur Steuer

Der Kanton Solothurn will Hündeler weiterhin zur Kasse bitten – Diese reagieren mit Unverständnis

14.03.2024, 18:58 Uhr
· Online seit 13.03.2024, 10:52 Uhr
Die Gebühr für die Hundemarke (die es nicht mehr gibt) ist rechtlich nicht zulässig. Der Kanton will sich das Geld nun über die Hundesteuer holen. Das ist zumindest der Plan der Solothurner Regierung.

Quelle: Tele M1

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Weil Hundehalter seit 2017 ihre Tiere auf eigene Kosten chippen und registrieren lassen müssen, kann der Kanton für die nicht mehr existierenden Hundemarken auch keine Gebühren mehr kassieren – so der logische Gedankengang. In der Praxis kassiert der Kanton aber weiterhin die Gebühren für die rund 19'000 Hunde ein. Das ergibt eine stolze Summe von jährlich rund 800'000 Franken.

Gebühr ist Verfassungswidrig

Eine Oltner Hundehalterin hat unlängst gegen die Erhebung der Gebühr geklagt und vom Kantonalen Steuergericht vollumfänglich recht erhalten. Es sei keine Hundemarkengebühr mehr zu bezahlen, so das Urteil.

Kanton will Geld nun über Hundesteuer reinholen

Die Solothurner Regierung bleibt jedoch hartnäckig und will nun auf Umwegen an das Geld kommen, das dem Kanton zu entgehen droht. Konkret will der Kanton nun die 40 Franken über die Hundesteuer der Gemeinden eintreiben. Die Hundehalter müssten so zwar keine 40 Franken mehr für eine Hundemarke bezahlen, die es nicht gibt, würden aber neu über die Hundesteuern stärker zur Kasse gebeten werden. Das geht aus dem Vorschlag zur Teilrevision des Hundegesetzes hervor, das die Regierung in die Vernehmlassung schickt. Das Hauptargument des Kantons: Es würde sich nichts ändern, es sei lediglich eine andere Bezeichnung. Und die Steuer für Hundebesitzer sei gerechtfertigt: «Autos werden anders besteuert als Velos. Es ist also nicht unüblich, dass nur die Hündeler besteuert werden und nicht auch die Meerschweinchen-Besitzer», sagt die Kantonstierärztin Chantal Ritter. Die Hundesteuer werde benötigt, um beispielsweise entlaufene oder gestohlene Hunde zurückzubringen, für die öffentliche Sicherheit oder für die Tiergesundheit, beispielsweise wenn ein Hund aus einem Tollwutrisikoland in die Schweiz importiert wird.

Kantonsrat Fredy Kräuchi will gegen die Steuererhöhung kämpfen

Gegen die geplante Erhöhung der Hundesteuern kämpft FDP-Kantonsrat und Gemeindepräsident von Balsthal Fredy Kreuchi. Gegenüber 32Today sagt er: «Es war nicht anders zu erwarten, dass der Kanton auf Gedeih und Verderb nicht auf das Geld verzichten will. Ich finde es etwas peinlich, dass man die Gebühr nun in eine neue Kostenlastungssteuer umwandeln will.»

Im Vernehmlassungsentwurf fehlen ihm zudem die genauen Leistungen, die mit dem Geld erbracht werden sollen. «Wahrscheinlich wird die Tollwutprävention wieder ein Teil sein, bei der aber bereits das Verwaltungsgericht entschieden hat, das dies nicht alleine Sache der Hundehalter ist und deshalb über den allgemeinen Steuerhaushalt finanziert werden sollte.» Kreuchi will deshalb eine kritische Vernehmlassung zur Revision des Hundegesetzes eingeben. Er erachtet die Erhöhung der Hundesteuer um 40 Franken als nicht begründbar. Er hofft, das der Kanton in der Sache nochmals über die Bücher geht.

Alle Assistenzhunde sollen von der Hundesteuer befreit werden

Die Teilrevision des Hundegesetzes beinhaltet zudem weitere Punkte, die weniger umstritten sind. So sollen beispielsweise die Beurteilungskriterien für sogenannte Listenhunde den aktuellen Hunderassenprofilen angepasst werden. Zusätzlich soll der Prozess für Besitzerinnen und Besitzer von Listenhunden, die in den Kanton ziehen, vereinfacht werden. Und: Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz sollen zukünftig nicht nur Blindenhunde, sondern alle Assistenzhunde, die von der Sozialversicherung unterstützt werden, von der Hundesteuer befreit werden.

Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer reagieren mit Unverständnis

Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer schütteln ebenfalls den Kopf ab den Plänen der Solothurner Regierung. «Ich muss schon sagen, dass der Kanton hier einfach einen kleinen Trick anwendet. Die Gebühr ist verfassungswidrig und nun gibt der Kanton dem einfach einen anderen Namen», sagt beispielsweise Catherine Müller, die einen Hund besitzt und Anwältin ist. Sie hat sich letztes Jahr erfolgreich gegen die Gebühr der Hundenmarke vor Gericht gewehrt. Eine zweite Hundehalterin sagt: «Das finde ich nicht gerechtfertigt. Die Gemeinde kann das Geld haben und damit auch frei verfügen.» Und eine dritte Hundehalterin fügt hinzu:  «Der Kanton hat einfach Fantasie, wie er zu Geld kommt.» 

Bis Mitte Mai geht die Vorlage der Teilrevision vom Hundegesetz in die Vernehmlassung.

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veröffentlicht: 13. März 2024 10:52
aktualisiert: 14. März 2024 18:58
Quelle: 32Today

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