Ermittlungen eingestellt

Esther Gassler kommt in der Boni-Affäre mit einem blauen Auge davon

· Online seit 20.02.2024, 07:50 Uhr
Ihre Unterschrift sei gefälscht worden, behauptete die ehemalige Solothurner Regierungsrätin Esther Gassler. Sie habe niemals zu hohe Boni für den ehemaligen Direktor der Gebäudeversicherung bewilligt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden nun eingestellt. Fragen bleiben.
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Es geht um 15'500 Franken. Diesen Leistungsbonus hat der ehemalige Direktor der Solothurner Gebäudeversicherung, Alain Rossier, zwischen 2015 und 2017 unrechtmäßig erhalten. Obwohl Rossier den Betrag inzwischen zurückbezahlt hat, wirft der Fall hohe Wellen.

Die damals zuständige Solothurner Regierungsrätin Esther Gassler bestreitet nämlich, die Leistungsboni, die über dem vorgesehenen Maximum lagen, genehmigt zu haben. Das entsprechende Dokument wurde handschriftlich angepasst, die Zahlen nach oben korrigiert. Gassler bestritt in einem Interview mit der Solothurner Zeitung, dass sie das gewesen sei. Auch die Unterschrift sei nicht von ihr.

Diesen Vorwürfen ist die Staatsanwaltschaft nachgegangen. Die Ermittlungen dazu wurden nun eingestellt, wie die Solothurner Zeitung berichtet.

Das haben die Ermittlungen ergeben:

  • Die Analyse der Schrift auf dem Dokument hat ergeben, dass die Unterschrift und die Anpassungen wohl von Esther Gassler stammen. Abschliessend bewiesen werden kann dies jedoch nicht, da eine Fälschung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
  • Dass der Ehemalige Direktor der Gebäudeversicherung das Dokument eigenhändig angepasst und sich damit selbst den Bonus erhöht hat, ist unwahrscheinlich. Die grafologische Untersuchung entlastet ihn. Alain Rossier ist somit aus der Schusslinie.

Das sind die Folgen

Die Staatanwaltschaft hat zu dem Fall inzwischen drei Verfahren geführt. Allesamt wurden sie ergebnislos eingestellt. Wie es zum zu hohem Leistungsbonus gekommen ist, wird wohl nie abschliessend geklärt werden, dazu fehlen die nötigen Beweise. Somit haben weder Alain Rossier noch Esther Gassler noch etwas zu befürchten. Beide sind juristisch aus dem Schneider.

Schaden genommen hat einzig ihr Ruf und der der Gebäudeversicherung. Diese wurde inzwischen selbst aktiv und hat in mehreren Fällen von sich aus Anzeige erstattet – nämlich dort, wo unrechtmässig hohe Boni gefunden wurden. Der Vorwurf des Selbstbedienungsladens haftet der Solothurner Gebäudeversicherung weiterhin an, zumindest bis auch diese Fälle geklärt sind.

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(SZ/dl)

veröffentlicht: 20. Februar 2024 07:50
aktualisiert: 20. Februar 2024 07:50
Quelle: 32Today

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