Hundehalter wehrt sich

Kind in Region Olten gebissen: Rottweiler muss Maulkorb weiterhin tragen

11.04.2024, 14:33 Uhr
· Online seit 11.04.2024, 14:28 Uhr
Ein Rottweiler hatte im April 2023 ein Kleinkind in einem Wald in der Region Olten gebissen. Das Kind wurde mit zwei tiefen Bisswunden ins Spital eingeliefert, der Hund vom Kanton zum Tragen eines Maulkorbes verdonnert. Der Hundehalter hat sich dagegen gewehrt – vergebens.
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Es ist die Horrorvorstellung aller Eltern. Dein zweieinhalbjähriges Kind spielt vergnügt auf dem Waldboden. Dann kommt wie aus dem Nichts ein Rottweiler daher und geht auf dein Kind los, beisst es zweimal tief ins linke Bein, sodass dein Kind ins Spital und unter Vollnarkose operiert werden muss.

Dies ist keine erfundene Geschichte. Sie ist so passiert, vor ziemlich genau einem Jahr im April 2023 in der Region Olten. Die Folgen für den Hund: Zusätzlich zur Leinenpflicht verfügte das Veterinäramt eine Maulkorbpflicht. Der Hundehalter wehrte sich dagegen und zog den Fall bis vors Solothurner Verwaltungsgericht. Er argumentiert, die Leinenpflicht akzeptiere er, die Maulkorbpflicht schränke seinen Hund aber beim Trinken zu stark ein.

Verwaltungsgericht bleibt hart

Das Urteil liegt nun vor. Wie das Oltner Tagblatt berichtet, bleiben die Richter in der Sache hart. Der Rottweiler habe damals «ein unvermitteltes, gefährliches, aggressives und unberechenbares Verhalten» gezeigt. Der Schutz der Öffentlichkeit überwiege klar gegenüber dem Wohlbefinden des Hundes. Der Hund sei kräftig und gross genug, um sich von der Leine losreissen zu können.

Der Verwaltungsgericht weist die Beschwerde des Hundehalters ab und verdonnert ihn zur Zahlung der Gerichtkosten von 1000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vors Bundesgericht weitergezogen werden.

(OT/dl)

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veröffentlicht: 11. April 2024 14:28
aktualisiert: 11. April 2024 14:33
Quelle: 32Today

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