Klimaziele

«Solothurn muss vorwärtsmachen»: Neuer Entwurf des Energiegesetzes liegt vor

29.06.2023, 19:28 Uhr
· Online seit 29.06.2023, 15:07 Uhr
Seit über 32 Jahren ist das Solothurner Energiegesetz in Kraft. Höchste Zeit also, dass in Bezug auf Energie, Klima und Technik Anpassungen stattfinden. Aus diesem Grund ist eine Totalrevision unvermeidlich. Der Regierungsrat hat einen neuen Entwurf beschlossen und schickt diesen in die Vernehmlassung.
Anzeige

«Das Ziel der Totalrevision ist, dass der Kanton Solothurn einen grossen Schritt nach vorne machen kann in Bezug auf Effizienz», so Brigit Wyss, Frau Landammann und Volkswirtschaftsdirektorin. Der Stromverbrauch wird weiter ansteigen. Im Allgemeinen soll aber weniger Energie verbraucht und gleichzeitig erneuerbare Energie gefördert werden. Mit der Totalrevision wird das kantonale Gesetz an die geänderte Ausgangslage mit der nationalen Energiestrategie 2050 und dem Pariser Klimaabkommen angepasst. So weit, so klar.

Zusätzliche Anreize werden geschaffen

Doch wie sollen diese Ziele nun konkret erreicht werden? Vor allem mit finanziellen Anreizen. «Wir arbeiten primär mit einem grossen Paket an Anreizen und setzen auf Eigenverantwortung», erklärt Wyss. In Mehrparteienhäusern soll zum Beispiel die Installation von Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge gefördert werden.

Im Kanton Solothurn gibt es im Verhältnis zu anderen Kantonen noch sehr viele fossile Heizungen. Neu sollen Öl- und Gasheizungen schneller ersetzt, aber nicht verboten werden. «Obwohl ein Verbot natürlich die einfachste Lösung wäre», sagt Hans Moor, Projektleiter Totalrevision Energiegesetz. Damit die nationalen Ziele beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen dennoch erreicht würden, sollten verbindliche CO2-Zielwerte in das kantonale Energiegesetz aufgenommen werden. Diese sind einzuhalten, wenn eine fossile Heizung neu installiert oder eine bestehende Heizung ersetzt wird.

Auch der Ausbau von Photovoltaik und Fernwärme soll forciert werden. Es wird beispielsweise ein neues Förderprogramm eingerichtet, wenn bei einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle gleichzeitig eine Photovoltaikanlage eingebaut wird.

Das Boot ist auf dem richtigen Kurs

Die geplanten Umstellungen im Energiebereich sind tiefgreifend. Nicht nur grosse Unternehmen und die Wirtschaft sind betroffen, sondern auch jede einzelne Person. «Aber die Einsicht, dass der Strom, den wir gebrauchen, von irgendwoher kommen muss, ist gewachsen», ist sich Wyss sicher. Auch sei der Regierungsrat auf die Diskussionen, die beim letzten Mal entstanden sind, eingegangen und habe diese im neuen Entwurf eingearbeitet. Das stimmt sie zuversichtlich, dass die Vorlage nun erfolgreich angenommen wird. Bis Ende September liegt der Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung. Anschliessend kann der Regierungsrat den Entwurf zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Der muss dann noch zustimmen. Und ziemlich sicher wird am Ende auch noch die Stimmbevölkerung das letzte Wort haben. Je nach Verlauf wird das Gesetz frühestens Mitte 2024 in Kraft treten.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 29. Juni 2023 15:07
aktualisiert: 29. Juni 2023 19:28
Quelle: 32Today

Anzeige
Anzeige
32today@chmedia.ch