Der Stadtrat von Olten zieht das Urteil des Verwaltungsgerichts betreffend «Sälipark 2020» ans Bundesgericht weiter. Das Gericht hatte Mitte August den Regierungsratsbeschluss vom August, in dem dieser den Teilzonen- und den Gestaltungsplan Riggenbachstrasse genehmigte, aufgehoben.
Der Oltner Stadtrat argumentiert, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt gleich in mehreren massgeblichen Punkten offensichtlich falsch festgestellt und das Bundesrecht verletzt. So stelle der Mobilitätsplan Olten beispielsweise keinen Entwurf dar, sondern sei vom Stadtrat beschlossen und vom Gemeindeparlament zur Kenntnis genommen worden.
Ein Punkt, an dem sich das Verwaltungsgericht gestört hat, waren zum Beispiel die Anzahl von Parkplätzen beim «Sälipark 2020». Dazu hat Thomas Marbet, Stadtpräsident von Olten, eine klare Haltung. «Es ist doch nicht die Aufgabe eines Gerichts zu entscheiden, wie viele Parkplätze es braucht», hatte Marbet gegenüber 32Today vor einem Monat gesagt.
(mgt/ckp)
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